Der Präsident des Abgeordnetenhause hat geprüft – und 20.045 Unterschriften der Volksinitiative „Verfassungswidrige Beamtenbesoldung“ für gültig erklärt. Damit muss sich nun das Abgeordnetenhaus mit der von Polizeibeamten angestoßenen Thematik befassen.
Die Initiatoren halten die Besoldung der 63.000 Berliner Beamten und 52.000 Pensionäre im Land Berlin für verfassungswidrig. Sie berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai dieses Jahres. Das Gericht hatte fünf Prüfparameter benannt, die für eine Beurteilung einer sogenannten verfassungswidrigen Unteralimentation herangezogen werden. Dabei ging es zwar um die Besoldung von Richtern in Sachsen. Doch die Initiative glaubt, dass Urteil und Prüfparameter auf Berlin übertragen werden können.
Anhörung im Parlament noch im November?
Initiator André Grashof bat nun in einem Brief an Abgeordnetenhauspräsident Ralf Wieland darum, noch im November eine Anhörung zu ermöglichen. Begründung: „Die finanziellen Konsequenzen für den Berliner Haushalt können umfassend sein.“ In der Anhörung soll es auch darum gehen, ob die geforderte Besoldungsanpassung noch im Doppelhaushalt 2016/17 berücksichtigt wird. Bereits in einer Sitzung des Innenausschusses Anfang Oktober hatten Oppositionspolitiker von Innensenator Frank Henkel (CDU) verlangt, eine Einschätzung abzugeben, welche finanziellen Folgen das Urteil des Verfassungsrichter für Berlin habe. Damals sah sich Henkel dazu nicht in der Lage. Die Berechnungen dazu seien äußerst kompliziert, so der Senator deshalb werde er auch kein Datum nennen, wann die Prüfung abgeschlossen sei.
Gewerkschaft der Polizei kritisiert lange Fristen
Benedikt Lux, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagte der Berliner Morgenpost: „Henkel braucht für die Prüfung, ob die Beamten- und Richterbesoldung noch verfassungsgemäß ist, halbe Ewigkeiten. Das ist mit der Fürsorgepflicht des Landes Berlins nicht mehr vereinbar.“ Im Zweifel müssten die Abgeordneten jetzt Vorsorge im Landeshaushalt treffen.
Auch von der Gewerkschaft der Polizei, GdP gibt es Kritik: „Durch diese monatelange Prüfung entsteht der Eindruck, Herr Henkel habe gar kein wirkliches Interesse an einer Klärung des Sachverhalts“, sagte der stellvertretende Landesbezirksvorsitzende Detlef Herrmann. Aus der Innenverwaltung hieß es am Mittwoch: Das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Prüfschema erfordert die Prüfung komplexer Datenerhebungen. Dennoch sei ein „zeitnaher Abschluss beabsichtigt“, so ein Sprecher.