2016 will der Senat 15.000 neue Wohnungen errichten. Doch selbst dann seien noch weitere Wohnungen in Modulbauweise nötig, sagt der Bausenator.
Für das kommende Jahr plant der Senat den Bau von 15.000 neuen Wohnungen. Diese müssten aber unabdingbar durch weitere Wohnungen ergänzt werden, die in Modulbauweise errichtet werden, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. In diesem Jahr wachse die Bevölkerung Berlins um mindestens 80.000 Menschen einschließlich der in der Stadt aufgenommenen Flüchtlinge. Dafür reichten die bislang für 2015 vorgesehenen 12.000 neuen Wohnungen nicht aus, für 2016 rechnet Geisel mit ähnlichen Zuwächsen. Die Flüchtlinge könnten nicht auf Dauer in Notunterkünften bleiben. "Also müssen wir die bisherige Logik des Wohnungsbaus verlassen", mahnte Geisel mit Blick auf Modul- und Plattenbauten.
Ein Problem sei der in Berlin um 30 Prozent gestiegene Bodenrichtwert. Das sei eine Folge der niedrigen Kapitalmarktzinsen: Verstärkte Investitionen in Immobilien trieben die Preise nach oben, erläuterte der Senator. Daher sei es wichtig, auf landeseigenen Grundstücken zu bauen - in allen Bezirken. Der SPD-Politiker benannte eine weitere Konsequenz: 44 Prozent Berlins seien Freiflächen wie etwa Parks und Wälder. "Wenn wir diese Ressourcen erhalten wollen, müssen wir dort, wo wir bauen, dichter bauen." Das Bevölkerungswachstum Berlins sei aber kein Problem sondern ein Privileg.
Den Worten des Senators war eine Debatte über das geplante Gesetz zur sozialen Wohnraumversorgung vorausgegangen, das aus dem Kompromiss mit den Initiativen für eine veränderte Mieten- und Wohnungspolitik resultierte und einen Volksentscheid zu diesem Thema verhindern soll. Das Gesetz sieht insbesondere vor, die Mieten in den Beständen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf 30 Prozent des Nettoeinkommens der Mieter zu deckeln. Wo hohe Betriebskosten anfallen, kann die Obergrenze auf bis zu 25 Prozent gesenkt werden. Voraussetzung ist aber eine angemessene Wohnungsgröße, also zum Beispiel höchstens 80 Quadratmeter für einen Dreipersonenhaushalt. Außerdem wird erstmals ein Verkaufsverbot landeseigener Wohnungen in dem Gesetz verankert. Neu ist auch ein Modernisierungsfonds, der Eigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer Miethäuser unterstützen soll. 55 Prozent der freiwerdenen Wohnungen sollen künftig an Bewerber mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vergeben werden. Jede fünfte davon soll an Obdachlose, Flüchtlinge oder andere Bedürftige gehen.
Kritik an maximaler Förderung von 2,50 Euro pro Quadratmeter
Katrin Lompscher (Linke) sagte, einige Elemente des Gesetzentwurfs seien gut, andere inakzeptabel. Sie kritisierte etwa die maximale Förderung von 2,50 Euro pro Quadratmeter und forderte, die Bruttowarmmiete zur Berechnung der Zuschüsse heranzuziehen statt der Nettokaltmiete. Zudem müssten auch Mieter geschützt werden, die nicht in Wohnungen städtischer Gesellschaften wohnen. Antje Kapek, Fraktionschefin der Grünen, sprach dagegen von einem guten Kompromiss. Der Gesetzentwurf gehe "in die richtige Richtung". Sie kritisierte, dass der Senat "wieder einmal vom Volk zum Jagen getragen werden musste". Durch den Mietenkompromiss würden die Sozialmieten endlich gesenkt. Ein konsequenter Kurswechsel in der Wohnungspolitik sei mit dem Gesetz indes nicht erreicht. Notwendig sei ein neues Wohnraumgesetz, das auch Hauseigentümer mit in die Verantwortung nehme und das Problem der überhöhten Baukosten im sozialen Wohnungsbau löst.
Kapek kritisierte, dass der Senat allein mit der Renaissance der Plattenbauten auf die Herausforderung der wachsenden Stadt reagieren wolle. Sie forderte, die "kreativen Köpfe der Stadt" zusammenzurufen, um gemeinsam Lösungen für neue, günstige und trotzdem attraktive Quartiere zu finden. Der Senat solle einen internationalen Wettbewerb für Leicht- und Modulbauten ausloben oder eine Internationale Bauausstellung veranstalten.
Gesetzt im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse
Iris Spranger (SPD), betonte, das Gesetz sei nur ein Baustein neben anderen für eine gerechte Mietenpolitik und eine nachhaltige Baupolitik in Berlin. Es müsse im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse gesehen werden, die Berlin als erstes Bundesland eingeführt habe aber etwa auch mit dem Verbot der Zweckentfremdung, dem Mietenbündnis, dem Fonds zur Fördeung des Wohnungsneubaus und der schnelleren Bearbeitung von Bauanträgen in den Bezirken.
Auch Matthias Brauner (CDU) verwies darauf, dass der Senat jetzt pro Jahr den Bau von 3000 Wohnungen fördere. 2011 habe die Wohnungsbauförderung noch bei Null gelegen. Dies sei ein finanzieller Kraftakt, der aber notwendig sei. Mit dem Mietenkompromiss sei unter anderem abgewendet worden, dass der Mietspiegel für zweieinhalb Millionen Berliner steige, weil den städtischen Wihnungsbaugesellschaften eine Änderung der Rechtsform auferlegt werde. Außerdem ein "fragwürdiges Rückkaufprogramm" von dem nur Hauseigentümer profitiert hätten sowie eine jahrelange Lähmung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Stattdessen werde nun durch das neue Gesetz und die darin vorgesehene individuelle Förderung der Mieter der Bestand des sozialen Wohnungsbaus gesichert. Brauner hob auch die Privatisierungsbremse, die ausgeweitete Mieterbeteiligung in den landeseigenen Gesellschaften und die nachhaltige Sicherung der Wohnungsbauförderung positiv an dem Gesetzentwurf hervor. Dieser wurde zur weiteren Beratung in den Haupt- und den Bauausschuss des Abgeordnetenhauses überwiesen.