Berlin. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg will leer stehende Wohnungen beschlagnahmen, um darin Obdachlose oder Flüchtlinge unterzubringen. Juristische Grundlage soll die im Ordnungsrecht vorgesehenen Gefahrenabwehr sein. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird am kommenden Mittwoch über einen entsprechenden Antrag der Grünen abstimmen. Weil die SPD Zustimmung signalisiert und von Linken sowie Piraten kein Widerspruch zu erwarten ist, dürfte das Bezirksamt einen Handlungsauftrag erhalten. Es solle „eine Nutzung erzwingen“, heißt es in dem Antrag. Angesichts der „nahenden Kälteperiode“ solle das „unverzüglich in die Wege geleitet werden“.
Konkret wollen die Bezirkspolitiker Wohnungen in der prachtvollen Gründerzeitanlage Riehmers Hofgarten an der Yorckstraße requirieren. Dort stehen seit Jahren Wohnungen leer oder werden als Ferienunterkünfte genutzt. Der Eigentümer würde dafür eine ortsübliche Miete erhalten. „Wir haben eine Notsituation“, sagte Paula Riester, Fraktionssprecherin der Grünen in der BVV. Ihr SPD-Kollege Andy Hehmke erklärte, seine Fraktion stehe „für alles offen, was rechtlich möglich“ sei. „Wir benötigen jede Wohnung“, so der Politiker weiter.
Bürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) halte die Idee für gut, wie ihr Sprecher am Freitag sagte. Sie selbst hatte Anfang des Jahres angeregt, illegale Ferienwohnungen für Obdachlose und Flüchtlinge zu nutzen.
Bis zu 5000 spekulativ leerstehende Wohnungen
Der Bezirk schlägt mit seiner Initiative einen Weg ein, den Gewerkschaften, Sozialverbände und Mieterverein kürzlich bei ihrem Berliner Sozialgipfel gefordert haben. Mietervereinsgeschäftsführer Dirk Wild beziffert die Zahl von Wohnungen, die aus „spekulativen Gründen“ leer stehen, auf bis zu 5000. Berlin habe schon früher Wohnungen beschlagnahmt, um Obdachlosigkeit zu verhindern, sagte Wild. Zuletzt sei das nach der Wiedervereinigung geschehen. „Seitdem ist dieses Instrument in Vergessenheit geraten“, so der Mieterschützer.
Im Hause von Sozialsenator Mario Czaja (CDU), der für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig ist, verweist man auf die Zuständigkeit der Bezirke. Sie sind gehalten, Obdachlosigkeit zu verhindern. Auch Wild geht davon aus, dass ein Bezirksamt konkret vom Verlust der Wohnung bedrohte Menschen in einer sichergestellten Wohnung unterbringen muss, um den Notstand zu begründen. Ein solcher Zustand könnte jedoch leicht herbeigeführt werden. Denn noch leben in Berlins Flüchtlingsheimen 2500 Menschen, die anerkannt worden sind oder eine Duldung bekommen haben. Für sie sind eigentlich die Bezirke zuständig. Machten sie ihre Betten frei, könnten dort neue Flüchtlinge einziehen.
In Friedrichshain-Kreuzberg ist man geneigt, ein Gericht entscheiden zu lassen, ob Zelte oder Turnhallen als Alternative zu leeren Wohnungen gelten oder nicht. Czajas Behörde hatte zuletzt die frühere Sparkassen-Zentrale in Wilmersdorf beschlagnahmt, um dort eine Aufnahmestelle einzurichten.