„Mall of Berlin“

Gericht weist Lohnklage von rumänischen Bauarbeitern ab

Die "Mall of Berlin" am Leipziger Platz in Berlin  ist eines der größten Shoppingzentren der Hauptstadt

Die "Mall of Berlin" am Leipziger Platz in Berlin ist eines der größten Shoppingzentren der Hauptstadt

Foto: dpa Picture-Alliance / Bernd von Jutrczenka / picture alliance / dpa

Es sei nicht klar dargelegt worden, dass die Männer auf der Baustelle arbeiteten, so das Gericht. Schriftliche Verträge fehlten.

Im Streit um ausstehende Löhne von Bauarbeitern des Einkaufscenters „Mall of Berlin“ hat das Arbeitsgericht zwei Klagen abgewiesen. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass die rumänischen Arbeiter bei einem Subunternehmer beschäftigt waren, teilte das Gericht am Dienstag mit. Schriftliche Verträge waren demnach nicht geschlossen worden.

Dass die Männer trotzdem für Firmen im Einsatz waren, sei nicht hinreichend dargelegt worden. Gegen die Entscheidungen kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden (Aktenzeichen 53 Ca 3754/15 und 53 Ca 3757/15).

Es geht um mehr als 30.000 Euro

In der seit Monaten andauernden Auseinandersetzung hatte das Gericht in mehreren Fällen auch zugunsten der Kläger entschieden. Die Wanderarbeiter beklagen, über Monate nicht den versprochenen Lohn von fünf Euro pro Stunde bekommen zu haben. Nach Gewerkschaftsangaben geht es insgesamt um mehr als 30 000 Euro. Die „Mall of Berlin“ nahe dem Potsdamer Platz wurde im September 2014 eröffnet.