Berlin

Bürgerämter: Senat blockiert Plattform für Terminhandel

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Berliner warten vor dem Bürgeramt in der Sonnenallee in Neukölln.

Berliner warten vor dem Bürgeramt in der Sonnenallee in Neukölln.

Foto: Gregor Fischer / dpa

Die Geschäftsidee eines Start-ups hatte für Ärger gesorgt. Die Firma verkaufte Termine für das Bürgeramt. Das hat Berlin jetzt abgestellt.

Die Senatsinnenverwaltung hat eine Plattform für Termine beim Bürgeramt blockiert. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit – und verwies darauf, dass gegen Gebühr erworbene Termine für die Dienstleistungen der Berliner Verwaltung keine Gültigkeit besäßen. Die Vermittlung von Terminen gegen Gebühr werde nicht von der Berliner Verwaltung, sondern seit einiger Zeit von dafür nicht autorisierten Dritten zu kommerziellen Zwecken betrieben. „Dieser Terminhandel durch gewerbliche Vermittler führt zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Möglichkeit für einzelne Bürgerinnen und Bürger, einen Termin zu vereinbaren“, hieß es.

Drei Berliner hatten angesichts der Tatsache, dass man bei den Bürgerämtern der Hauptstadt zum Teil monatelang auf einen Termin warten muss, ein Geschäft gemacht – und einen Internethandel mit Terminen ins Leben gerufen. Anders als beim Amt war die Terminvergabe hier allerdings nicht kostenlos: Wer fünf Tage wartete, zahlte 25 Euro. Wenn der Termin schon zwei Tage später sein sollte, waren es 45 Euro. Die Betreiber hoffen, trotz der Blockade durch den Senat weitermachen zu können. Am Donnerstag hieß es auf der Seite: „Wir geben natürlich unser Bestes und hoffen bald wieder für Sie verfügbar zu sein.“

Die Senatsinnenverwaltung betonte jedoch, dass das „zurzeit ohnehin knappe Kontingent an verfügbaren Terminen“ verringert werde, „da technische Hilfsmittel frei gewordene Termine blockieren und sie somit dem allgemeinen Zugriff entziehen.“ Hinzu komme, dass die Funktionsfähigkeit des Zeitmanagementsystems insgesamt durch technische Suchalgorithmen stark behindert werde. Laut den Nutzungsbedingungen, die jeder Kunde bei der Buchung eines Termins bestätigen müsse, sei die gewerbliche Nutzung des Terminangebots ausgeschlossen. Daher seien vor Ort in den Ämtern diese gegen Gebühr erworbenen Termine nicht gültig und würden vom Systembetreiber gelöscht.

( BM )