Vor drei Wochen kippte ein Berliner Amtsgericht den Mietspiegel der Hauptstadt, nun geht der Streit in die nächste Instanz. Die unterlegenen Mieter haben am Dienstag Berufung eingelegt, wie ihr Anwalt Reinhard Lebek mitteilte.
Die Berufung werde von der 18. Kammer des Landgerichts Berlin geführt. Diese Kammer hat auch schon zugunsten des Mietspiegels entschieden.
Das Amtsgericht hatte indes entschieden, dass der Mietspiegel von 2013 nicht wissenschaftlichen Kriterien genüge (Az.: 235 C 133/13). In dem Fall wollte der Vermieter die Miete über die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels hinaus erhöhen.
Beim Neuabschluss eines Mietvertrages kommt dem Mietspiegel eine wichtige Bedeutung zu. In Städten wie Berlin, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf der Vermieter im Regelfall nur noch die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent fordern, wenn er eine Wohnung wiedervermieten will. Diese Vergleichsmiete wird am besten wiedergegeben durch den örtlichen Mietspiegel.