Der Fahrdienstanbieter Uber darf seine Dienste UberPop und UberBlack in Berlin weiterhin nicht anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Demnach hat das vom zuständigen Landesamt in Berlin erlassene Verbot der umstrittenen Dienste Bestand: „Der Beschluss ist unanfechtbar“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. (Az. OVG 1 S 96.14).
Wie zuvor das Berliner Verwaltungsgericht befanden auch die Richter am Oberverwaltungsgericht, dass Uber nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigungen sei und mit UberPop sowie UberBlack gegen „zahlreiche Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts“ verstoße. Deren Verbot sei im „öffentlichen Interesse“ sofort zu vollziehen. Das Verbot verstoße zudem nicht gegen EU-Recht, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Für den internetbasierten Fahrdienstanbieter Uber ist es eine weitere juristische Schlappe im Kampf um seine Angebote. Erst im vergangenen Monat untersagte das Landgericht in Frankfurt am Main dem Unternehmen, den Dienst UberPop deutschlandweit anzubieten. Ein Behördenverbot in Hamburg wurde inzwischen vom dortigen Oberverwaltungsgericht bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht als allerletzte Instanz nahm eine Klage des Unternehmens dagegen jedoch nicht an.