Die meisten Fälle von Masernerkrankungen wurden in Neukölln verzeichnet, die wenigsten in Charlottenburg-Wilmersdorf. Auch die Impf-Bereitschaft in Berlins Bezirken geht weit auseinander.

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Die Zahl der Fälle von Masernerkrankungen geht in Berlin von Bezirk zu Bezirk weit auseinander. Die meisten (88) wurden in Neukölln verzeichnet, die wenigsten (20) in Charlottenburg-Wilmersdorf.

Auch die Bereitschaft in Berlin, seine Kinder impfen zu lassen, werde laut Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) in der Stadt unterschiedlich gesehen: „Das Problem sind eher die Kinder aus den gut situierten Kiezen Berlins, in denen das Impfen aus welchen Gründen auch immer nicht in der geeigneten und notwendigen Form durchgeführt wird.“

Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, sprach sich am Dienstag für eine Impfpflicht gegen Masern aus.

Ansteckungen an Berliner Waldorfschulen

Silvia Kostner, Sprecherin im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, nennt Menschen, die ihre Kinder nicht immunisieren lassen, als wichtigen Grund für die Ausbreitung von Masern. Exemplarisch zählt sie Fälle von Ansteckung an Berliner Waldorfschulen auf. Nicht ausreichend geimpft seien zudem Menschen, die aus Kriegsgebieten kommen. Susanne Glasmacher, Sprecherin des Robert-Koch-Instituts, sagt, dass Studien einen Gesamttrend aufweisen: „Geringere Impfquoten wurden einerseits besonders bei Menschen aus höheren, andererseits aus schwächeren Sozialschichten beobachtet.“ Seit Oktober 2014 verzeichnete man in Berlin 593 Masernfälle. Am Montag wurde bekannt, dass ein anderthalbjähriger, nicht geimpfter Junge in Folge von Masern gestorben war.

Eine offizielle Verpflichtung von Kitas, sich um die Immunisierung ihrer Schützlinge gegen Infektionskrankheiten zu kümmern, gibt es in Berlin nicht. Auch eine Kontrolle der Impfbücher findet bei der Anmeldung in kommunalen Kitas nicht statt. „Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, wir dürfen kein Kind ausschließen“, sagt der Pädagogische Geschäftsführer des Kita-Eigenbetriebs Nord-Ost, Michael Witte. Eltern, deren Kind noch zu jung für eine Impfung sei oder aus medizinischen Gründen nicht immunisiert werden darf, könnten ebenfalls nicht darauf bestehen, dass der Impfschutz der anderen Kinder zur Absicherung des eigenen, besonders gefährdeten Nachwuchses garantiert werde. „In einem solchen Fall müssen die betroffenen Eltern für sich entscheiden, ob sie einen Kitaplatz in Anspruch nehmen wollen oder nicht.“

„Autonome Pflicht und das Recht der Eltern“

Eine Anweisung an die Erzieher, die Familien zu diesem Thema zu beraten, hat der Kita-Eigenbetrieb Nord-Ost nicht ausgegeben. Sollten Eltern ihrerseits aktiv Beratungsbedarf signalisieren, werde den Leitern der Tagesstätten empfohlen, Unterstützung durch die Gesundheitsämter zu suchen, so Witte: „Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es autonome Pflicht und das Recht der Eltern ist, über die Impfung ihrer Kinder zu entscheiden.“ Allerdings: Das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) in Berlin sieht in §9 vor, dass die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Bezirke in einer Untersuchung aller Dreieinhalb- bis Viereinhalbjährigen in den Kitas auch den Impfstatus überprüfen.

Nach dem Berliner Schulgesetz fallen Kinder, deren Eltern die Immunisierungsroutine verpasst oder sich dagegen entschieden haben, außerdem bei der obligatorischen Einschulungsuntersuchung auf. Denn hier müssen die Eltern den Medizinern der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste das Impfbuch vorlegen. Sind darin nicht alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen vermerkt, erhalten die Eltern einen Hinweis und den Rat, den Kinderarzt aufzusuchen und den Infektionsschutz nachzuholen.

Nicht geimpft: Schulverbot für fünf Kinder der Carl-Zeiss-Oberschule

An der Carl-Zeiss-Oberschule an der Barnetstraße in Lichtenrade waren am Dienstagmorgen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zur Kontrolle im Einsatz. 50 ausgewählte Schüler und Lehrer mussten mit Hilfe ihres Impfpasses nachweisen, dass sie ausreichend gegen Masern geschützt sind. Das Ergebnis: Fünf Schülern musste das Amt vorsichtshalber ein Schulbesuchsverbot aussprechen. Drei von ihnen hatten schlicht ihren Impfpass vergessen, zwei weitere konnten jedoch selbst mit Pass nicht nachweisen, dass sie die erforderlichen Immunisierungen gegen Masern erhalten hatten. Sie waren jeweils nur einmal geimpft worden – doch erst nach zwei Impfungen erhält man den vollständigen Schutz.

Wie berichtet, war ein Schüler schwer an Masern erkrankt. Um einem Ausbruch der Krankheit vorzubeugen, hatte der Schulleiter für Montag eine Schließung der Bildungseinrichtung beschlossen. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes hatten daraufhin 50 Jugendliche identifiziert, die Kontakt zu dem betroffenen Schüler gehabt hatten und bei denen eine ausreichende Impfung nötig sein würde. Erschwert wurde dies laut Sina Bärwolff, Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes Tempelhof-Schöneberg, zunächst dadurch, dass der Junge nicht mehr nur in einem einzigen Klassenverband, sondern in einem kleinteiligeren Kurssystem lernt.

Die nun mit dem Schulverbot belegten fünf Schüler bekamen einen Brief an die Eltern mit nach Hause. Sie müssen jetzt per Fax oder persönlich beim Gesundheitsamt die Pässe vorlegen. Für die zwei Kinder, deren Pässe unvollständig waren, bedeutet dies, dass sie die möglicherweise noch fehlenden Impfungen nachholen oder belegen müssen, dass sie eine Masern-Erkrankung bereits hinter sich haben. Bis dahin dürfen sie nicht am Unterricht teilnehmen.

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