Der 27 Jahre alte Berliner Kriminalkommissar Philipp Hommelsheim verdient gut und bezahlt seine Kredite und Rechnungen stets akkurat und pünktlich. Dennoch hält ihn die Schufa für nicht kreditwürdig.

Er hat einen soliden Job und Geld auf dem Konto. Seine wenigen Ratenkredite hat er pünktlich bezahlt, Lastschriften für Handy und Car-Sharing stets akkurat beglichen. Dennoch ist Philipp Hommelsheim nicht kreditwürdig. Firmen wollen ihn nach einer Bonitätsabfrage bei der Schufa nicht als Kunden haben. Online-Bezahldienste für Dienstleistungen sind ihm versperrt. Der 27-Jährige sitzt in der Falle – völlig ohne Schuld und ohne Schulden.

„Da liegt ein Fehler im System“, sagte Hommelsheim. Denn auch als Teilnehmer am automatisierten Zahlungsverkehr ist er seriöser als viele andere. Nach dem Studium hat er beim Bundeskriminalamt in Berlin angefangen. Der Kriminalkommissar ist als Beamter in die Besoldungsgruppe A 9 eingruppiert, verdient rund 2200 Euro netto pro Monat. Berufsbegleitend studiert der Berliner Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Verwaltung und Recht. Die Recherchen in seinem eigenen Fall möchte er für eine Studienarbeit verwenden. Auch deshalb kümmert er sich mehr als andere darum, die rätselhaften Vorgänge aufzuklären, denen er sich ausgesetzt sieht.

Die Schufa ermittelt für jeden Menschen, der an bestimmten Zahlungsverkehren teilnehmen möchte, im Auftrag der Unternehmen aus allen möglichen statistischen Daten einen persönlichen Score, eine Art Bonitäts-Zeugnis. Liegt dieser Score unter einem von den Firmen festgelegten Wert, schließen die Verkäufer und Dienstleister den Verbraucher aus. Hommelsheim denkt über sein eigenes Problem hinaus: „Ich komme da wieder raus“, sagte er. „Aber wie geht es dem Gros der Betroffenen? Die fallen hinten runter und werden immer weiter abgehängt.“

Datenschutzbeauftragter Dix: „Wir haben zahlreiche Beschwerden“

Die Berliner Verbraucherzentrale und der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kennen zahlreiche solcher Fälle. Immer wieder würden Klienten vorstellig, die sich über ihren Schufa-Score beklagten, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. „Wir haben zahlreiche Beschwerden“, sagte Dix und sprach von einem „häufig anzutreffenden Problem“.

Es beginnt oft so wie bei Philipp Hommelsheim. Die ersten Einschläge registrierte der Polizist Anfang September vergangenen Jahres. Seit er im Juni 2014 nach Kreuzberg gezogen ist, nutzt er rege Car-Sharing-Autos. Um möglichst viele Wagen zur Auswahl zu haben, registriert er sich bei mehreren Anbietern. Die App auf dem Smartphone liefert ihm die Standorte, wo die Autos parken. Als er nun einen Wagen von DriveNow ordern wollte, wurde zu seiner Überraschung die Reservierung abgelehnt. Der Zahlungs-Dienstleister des Auto-Verleihers, das Berliner Unternehmen Billpay, hatte seine Bonität per Abfrage bei der Auskunftei Schufa geprüft. Der Score war zu niedrig, um per „Lastschrift“, also dem direkten Zugriff auf sein Girokonto, teilnehmen zu dürfen.

Hommelsheim wunderte sich, fand aber einen Ausweg, indem er die Bezahlweise auf „Kreditkarte“ änderte. Damit war die Bank zwischen den Auto-Verleiher und den Kunden geschaltet, die bei der Ausgabe der Karte die finanziellen Verhältnisse des Inhabers kennt und ihm einen Kreditrahmen von 4000 Euro einräumt. Ende September kam dann der zweite Schlag in dem Fall, der letztlich zu den Recherchen des Polizisten führte und der inzwischen auch den Berliner Datenschutzbeauftragten beschäftigt. Hommelsheim wollte sich beim Carsharing-Anbieter CiteeCar online anmelden, um noch mehr Autos in seiner Nähe finden zu können. Zunächst ging alles glatt. Bis eine E-Mail in seinem Postfach landete. Mit Verweis auf seinen niedrigen Schufa-Score-Wert könne man ihn nicht aufnehmen, schrieb das Serviceteam. Sollte er mit der Schufa-Einschätzung nicht einverstanden sein, möge er doch die Schufa kontaktieren und eine „Berichtigung“ seiner Daten beantragen. Sollte es positive Neuigkeiten geben, „freue“ man sich, ihn aufzunehmen. Auch dass er per Mail über seine persönlichen Verhältnisse aufklärte und sich als Bundesbeamter im gehobenen Dienst outete, änderte die Meinung der Auto-Verleiher nicht.

Rätselraten um den richtigen Score

Der 27-Jährige, der auch professionell an Daten und ihrer sicheren Verarbeitung und Weitergabe interessiert ist, wurde tätig. Er forderte seine Daten bei der Schufa und bei fünf weiteren Auskunfteien an, um herauszufinden, was zu seinem niedrigen Score geführt haben könnte. Das hatte er schon früher getan, schließlich steht jedem Bürger einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu. Dabei lernte er aber auch, dass es nicht möglich ist, seinen persönlichen Score durch eigenes Handeln positiv zu beeinflussen, wie auch ein Schufa-Sprecher auf Anfrage einräumte. Die Auskunftei hatte zutreffend seine bisher eher kurze Kredit- und Bonitätsprüfungsgeschichte abgebildet. Ein persönliches Girokonto, ein Girokonto für die Mietüberweisungen seiner Wohngemeinschaft am Studienort Bonn, zeitweise ein drittes für die neue WG in Kreuzberg, dazu je ein Handyvertrag für sich und die minderjährige Schwester. Ein Ratenkredit für den neuen Computer und einen für das Bett. Die Kreditkarte. Ein Carsharing-Unternehmen. Alles unproblematisch. Dennoch stutzte der Beamte. Sein persönlicher Score war von Dezember 2013 bis zum Oktober 2014 von 93,3 auf 85,8 Prozent gefallen. Grob gesagt bedeutet das, dass die Schufa ein höheres statistisches Risiko für Zahlungsausfall errechnet hat.

Auf welcher Grundlage, kann sich Hommelsheim nicht erklären. Er hatte seine Meldeadresse von Wilmersdorf nach Kreuzberg verlegt. Schlechtere Gegend, mehr Nachbarn mit Schulden, so könnte eine Erklärung lauten. Aber die Schufa erklärt, dass sie sogenannte Geodaten, also die Wohnorte der Verbraucher, nur selten für die Ermittlung des Scores heranziehe. Wie genau sie zu ihren Ergebnissen kommt und wie sie die einzelnen Einflussfaktoren bewertet, muss sie nicht offenlegen. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 höchstrichterlich bestätigt. So bleibt Hommelsheim und anderen nur das große Rätselraten. Wirken sich zwei Handyverträge negativ aus? Oder drei Girokonten? Oder die Tatsache, dass er Berufseinsteiger ist?

Datenschützer Dix hält die Praxis der Schufa und ihrer Wettbewerber für problematisch. Und das Urteil der Bundesrichter habe die Intransparenz zementiert. „Unternehmen und Banken halten wesentliche Inhalte zurück“, so Dix. Er fordert den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. Das Problem des Scoring sei in Zeiten eines boomenden Online-Handels von „großer praktischer Bedeutung“.

Firmen wollen sich mit Fall nicht befassen

Die Schufa verweist darauf, dass sie nur Hinweise liefere und nicht verantwortlich sei für die Entscheidung, ob ein Unternehmen einen Kunden akzeptiert. Wie sie mit den gelieferten Scores umgehen, sei Sache der 8500 Firmen, die Verträge zur Bonitätsauskunft mit der Schufa geschlossen haben und fast 300.000 Mal am Tag Auskünfte über Verbraucher abfragten. Hier setzt neben dem Ärger über mangelnde Transparenz und den fehlenden Einfluss auf den persönlichen Score die Hauptkritik des Polizisten Hommelsheim an. Die Firmen lehnten es ab, sich mit seinem persönlichen Fall zu befassen. „Unsere Entscheidungen basieren auf aktuellen Auskunfteiergebnissen und werden nicht durch einen Ermessensspielraum beeinflusst“, ließ ihn Billpay wissen. CiteeCar schrieb, man sei nicht in der Lage zu beurteilen, ob der Schufa-Wert in seinem persönlichen Fall gerechtfertigt sei oder nicht. Juristisch bewegen sie sich jedoch mit einem solchen Vorgehen auf dünnem Eis, betonte Datenschützer Dix. Im Datenschutzrecht sei geregelt, dass eine „automatisierte Einzelentscheidung“ nicht zulässig sei, sondern dass sie Kreditentscheidungen auch überprüfen müssten.

Es sei nicht zulässig, dass der Computer einfach eine Zahl ausspucke und der Betroffene danach gegen eine Gummiwand laufe. „Der Mensch soll nicht einer Maschinenentscheidung unterworfen werden“, sagte Dix. Nach der Eingabe von Hommelsheim will der Datenschützer nun eine Vor-Ort-Kontrolle bei Billpay machen. Man werde sich die Verfahren genau erläutern lassen und gegebenenfalls auf Änderungen drängen. Man könne solche Anpassungen im Sinne der Verbraucher auch anordnen, sagte Dix. Aber dazu sei es noch nie gekommen, weil die Unternehmen „nach hinhaltendem Widerstand“ stets ihre Abläufe angepasst hätten. Klar sei aber auch, dass die Datenschützer nicht Tausende Unternehmen überprüfen könnten.

Anders als für viele andere Verbraucher könnte es für den verhinderten Car-Sharing-Kunden Hommelsheim also eine Lösung für sein Problem geben. Am Ende des Gesprächs schaut er noch auf seine Handy-App. Direkt um die Ecke steht ein Leihwagen. Den würde er gern benutzen. Kann er aber nicht, weil er als nicht kreditwürdig gilt.