Strafvereitelung im Amt

Berliner Polizisten nach vertuschter Prügelattacke verurteilt

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Vier Polizeibeamte haben mit falschen Angaben das gewalttätige Vorgehen eines Kollegen in der Silvesternacht 2011 vertuscht. Davon waren die Richter überzeugt und verurteilten die Männer.

Vier Berliner Polizisten haben nach Überzeugung eines Amtsgerichts eine grundlose Prügelattacke eines Kollegen vertuscht. Wegen Strafvereitelung im Amt ergingen am Mittwoch gegen drei der Beamten Haftstrafen auf Bewährung zwischen neun und 14 Monaten. Der weitere Angeklagte erhielt nach einem Geständnis eine Geldstrafe von 10.800 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen bis zu 18 Monaten gefordert. Drei der Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Die 38 bis 56 Jahre alten Männer hätten eine grundlose Schlagstock-Attacke eines Kollegen verschwiegen oder als Unfall dargestellt, begründete die Richterin. „Sie stimmten überein, dass man die Geschichte unter den Tisch kehren kann.“ Dabei hätten sie sich schützen wollen. Es sei nach dem Motto gelaufen: „Wir sind die Guten.“ Zwei der insgesamt sechs Angeklagten wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Verfahren hatte jener Polizist ins Rollen gebracht, der in der Silvesternacht 2011 bei einem Einsatz wegen einer Schlägerei auf der Straße in Berlin-Hellersdorf einen Mann am Kopf verletzt hatte.

In seinem Prozess um Körperverletzung im Amt hatte der 37 Jahre alte Beamte im November 2012 überraschend gestanden und von Vertuschung gesprochen. Er und am dem Einsatz beteiligte Kollegen hätten behauptet, er sei witterungsbedingt ausgerutscht. Bei dem Sturz habe er den Mann versehentlich mit dem Schlagstock getroffen.

Der 37-Jährige wurde wegen seiner Prügelattacke zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er durfte im Dienst bleiben.

Auf seine Aussage stützte sich nun das Gericht. Er sei glaubhaft, sagte die Richterin. Zwei Angeklagte hätten seinen Angriff mitbekommen, zwei weitere Angeklagte hätten als Vorgesetzte eine Unfall-Version unterstützt. Gegen diese beiden Beamten sei wegen ihrer besonderen Verantwortung eine höhere Strafe ergangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird mit Berufung der Angeklagten gerechnet.

( dpa/sei )