Gasnetz-Vergabe

Nußbaum stellt Unabhängigkeit Heilmanns infrage

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Foto: Paul Zinken / dpa

Der Senat hat die Vergabe des Gasnetzes zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die CDU-Senatoren widersprachen überraschend nicht der Vorlage des Finanzsenators. Justizsenator Heilmann enthielt sich.

Der Berliner Senat hat am Dienstag die umstrittene Vergabe des Gasnetzes an die landeseigene „Berlin Energie“ zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die meisten CDU-Senatoren widersprachen nicht der Vorlage des Finanzsenators Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD). Nur Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat sich nach Informationen der Morgenpost im Senat enthalten.

In der Senatssitzung konterte Nußbaum den Fragenkatalog Heilmanns. Der Finanzsenator präsentierte vor der Abstimmung seinerseits eine Reihe von Fragen an den Justizsenator. Was er denn mit der Energiebroker-Firma Ampere, an der Heilmann beteiligt sei, für den Energiekonzern Eon, einen der Gasag-Gesellschafter, getan habe, wollte Nussbaum unter anderem wissen. Außerdem frage er, welche Kontakte Heilmann zur Gasag habe und ob ihm der Netzbetreiber Unterlagen zur Verfügung gestellt habe.

Hintergrund dieser Fragen ist der Eindruck bei der SPD, wonach Heilmann schon länger gute Beziehungen zur Energie- und Entsorgungswirtschaft pflege. So hatte der Christdemokrat während der laufenden Verhandlungen über den Rückkauf Parallelgespräche ohne Senatsmandat mit Veolia geführt.

Christdemokraten befürchteten rechtswidriges Verfahren

Die CDU hatte dem Finanzsenator in den vergangenen Tagen einen umfangreichen Fragenkatalog übersandt. Die Christdemokraten hatten erheblichen Aufklärungsbedarf. Sie befürchteten ein rechtswidriges Verfahren, durch das der bisherige Konzessionsinhaber Gasag gegenüber der neu gegründeten Berlin Energie im Wettbewerb zurückgefallen war. Die Gasag hat inzwischen Klage gegen die Konzessionsvergabe an das landeseigene Unternehmen eingereicht.

Damit liegt der Ball nun beim Berliner Abgeordnetenhaus. Die Volksvertreter müssen den Beschluss der Vergabekammer bestätigen. Sie könnten aber auch zu dem Entschluss kommen, die Bewerbung der Berlin Energie zurückzuziehen. Damit wird aber nicht gerechnet.

Die CDU legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass sie der Vergabe nicht zugestimmt habe. Sie habe die Entscheidung Nußbaums nur "zur Kenntnis genommen". Nun müsse das Abgeordnetenhaus entscheiden. Allerdings ist die "zur Kenntnisnahme" im Senat ein übliches Verfahren, wenn es um Entscheidungen einzelner Ressorts geht, die von den anderen Kollegen nicht in Frage gestellt oder blockiert werden.

( jof )