Am Sonntag haben die 1736 Wahllokale in Berlin von 8 bis 18 Uhr geöffnet, damit 2,65 Millionen wahlberechtigte Berliner ihre Stimme abgeben können. Morgenpost Online informiert, wie Sie mit über Politiker, Parteien und Programme entscheiden können.
• Was wird gewählt?
Am Sonntag werden das Abgeordnetenhaus sowie die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) neu gewählt. In der BVV wird zum Beispiel über die Finanzen des Bezirks entschieden, über wichtige Verwaltungsfragen oder Bebauungspläne. Im Abgeordnetenhaus geht es um die Verteilung von mindestens 130 Mandaten, die BVV eines Bezirks hat 55 Mitglieder, die neu zu ernennen sind. Die Abgeordneten entscheiden etwa über die Gesetzgebung im Land Berlin oder über den Haushalt, und sie kontrollieren die Regierung, also den Senat.¯
• Wer darf wählen?
Das Kreuzchen für die Abgeordnetenhauswahl dürfen alle machen, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben. Diese Kriterien treffen auf 2,47 Millionen Wahlberechtigte zu – 44.000 mehr als bei der vergangenen Abgeordnetenhauswahl 2006. Auf Bezirksebene dürfen auch 16- und 17-Jährige mitwählen (rund 42.000 Personen), ebenso Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in Berlin (rund 140.000 Personen). Deshalb ist die Zahl der Wahlberechtigten für die BVV höher: Sie liegt bei 2,65 Millionen. ¯
• Was sind Erst- und Zweitstimme?
Wer das Abgeordnetenhaus wählen darf, bekommt neben dem organgefarbenen Stimmzettel für die BVV-Wahl noch einen blauen und einen grauen Stimmzettel. Auf dem grauen Stimmzettel werden die Direktkandidaten gewählt. 78 der mindestens 130 Mandate im Abgeordnetenhaus werden mit der Erststimme vergeben – eine für jeden Wahlkreis Berlins. Mit der Erststimme werden die Wahlkreiskandidaten gewählt, mit der Zweitstimme die jeweilige Partei. Die Zweitstimme entscheidet über die weitere Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidaten in der Reihenfolge der von ihr aufgestellten Listen kann sie ins Parlament entsenden.¯
• Wie viele Parteien stehen zur Wahl?
22 Parteien bewerben sich bei der Abgeordnetenhauswahl mit Landes- oder Bezirkslisten um die Zweitstimmen der Wähler. 15 Parteien, darunter Linke und Grüne, treten mit Landeslisten an. Das heißt, auf dem Stimmzettel stehen stadtweit die gleichen Kandidaten. Dagegen gehen unter anderen SPD, CDU und FDP mit Bezirkslisten ins Rennen, die jeweils von einem anderen Bewerber angeführt werden. Für die mindestens 130 Mandate im Abgeordnetenhaus kandidieren 922 Kandidaten. Bei den zwölf BVV-Wahlen kandidieren insgesamt 2281 Personen, die von 23 Parteien und fünf Wählergemeinschaften aufgestellt wurden. Die meisten Wahlvorschläge stehen auf den Stimmzetteln für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln (15), die wenigsten auf dem für den Bezirk Lichtenberg (9).
• Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann auch ohne sie ins Wahllokal gehen – ein Personalausweis zur Vorlage dort reicht aus. Das richtige Wahllokal kann man im Internet unter www.wahlen-berlin.de finden.
• Was sind Überhangmandate?
¬Wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, behält sie diese Überhangmandate dennoch. Damit der Anteil an Parlamentssitzen dann trotzdem noch dem Zweitstimmenverhältnis entspricht, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate. So kommt es etwa, dass zuletzt nicht 130, sondern 149 Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus saßen.¯
• Woher kommen die Prognosen und Hochrechnungen?
Bis das Amt für Statistik nach der Schließung der Wahllokale die ersten Hochrechnungen herausgibt, werden Prognosen der Meinungsforschungsinstitute bekannt gegeben. Die Institute befragen dafür Berliner in ausgesuchten Wahllokalen nach dem Urnengang. Ab etwa 19 Uhr kommen dann die ersten Hochrechnungen des Amtes für Statistik. Sie beruhen auf den Auszählungen der Wahllokale, die von 18 Uhr an in vollem Gange sind. Zuerst werden Zweitstimmen ausgezählt, dann die Erststimmen. Zum Schluss kommen die Ergebnisse der BVV-Wahlen. Das vorläufige Ergebnis der Auszählung wird für etwa ein Uhr morgens erwartet.
• Wer wählt den Senat?
Am Sonntag wählen die Berliner nicht direkt den Senat und den Regierenden Bürgermeister, auch wenn dieser Eindruck im Wahlkampf entstehen kann – schließlich buhlen Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters um die Wählerstimmen. Doch der Senatschef wird vom neu zusammengesetzten Abgeordnetenhaus gewählt und ernennt dann seine Senatoren.
• Wer zieht ins Abgeordnetenhaus und in die BVV ein?
Um in eine BVV einzuziehen, müssen mindestens drei Prozent der abgegebenen Stimmen erreicht werden, dann bekommt eine Partei Sitze gemäß dem Verhältniswahlrecht zugeordnet. Beim Abgeordnetenhaus liegt die Hürde bei fünf Prozent. Auch wer direkt einen Wahlkreis erringen kann, zieht ins Abgeordnetenhaus ein. Für die Parteien, die über die Hürde kommen, wird mithilfe einer Formel („Hare-Niemayer“) berechnet, wie viele Sitze der Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, dann folgt die Berechnung der Überhang- und Ausgleichsmandate.
• Was sind ungültige Stimmen?
Wer einen leeren Stimmzettel abgibt, ihn zerreißt, beschädigt oder nicht deutlich erkennen lässt, auf was die Wahl gefallen ist, dessen Stimme ist ungültig. 2006 traf dies auf zwei Prozent der abgegebenen Zweitstimmen zu.
• Was passiert mit den Stimmen, die an Splitterparteien gehen?
Die Stimmen, die an Parteien gehen, die an der Sperrklausel von drei beziehungsweise fünf Prozent scheitern, werden letztlich wie ungültige Stimmen behandelt. Sie zählen mit bei der Summe der abgegebenen Stimmen und bei der Wahlbeteiligung, bringen aber die gewählten Kandidaten nicht an die Macht. Sie verfallen. Jede Stimme wird gleichwertig gezählt, hat aber nicht die gleiche Chance auf Erfolg. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass Bürger taktisch wählen – ihre Stimme nicht an eine chancenlose Partei „verschwenden“ wollen. Deshalb sind Sperrklauseln umstritten.
• Wann steht das Ergebnis fest?
Das vorläufige amtliche Endergebnis erwartet das Amt für Statistik in der Nacht zu Montag. Das endgültige Ergebnis wird am 6. Oktober bekannt gegeben. Die Auswertung der Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik, die beispielsweise darüber Auskunft gibt, wie Frauen über 60 Jahre im Ostteil der Stadt gewählt haben, soll im November vorliegen.
• Wie geht es nach der Wahl weiter?
Es gibt Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien, deren Fraktionen im Abgeordnetenhaus zusammen eine Mehrheit bilden. Formell findet als Erstes die Konstituierung des neu gewählten Abgeordnetenhauses statt. Es wählt unter Leitung des ältesten Abgeordneten das Parlamentspräsidium und andere wichtige Gremien. Diese erste Plenarsitzung wird am 27. Oktober stattfinden. Danach folgt die Wahl des Regierenden Bürgermeisters, der den Senat bestellt.
•Wo gibt es weitere Informationen?
Fragen zu den Wahlen werden bei der Landeswahlleiterin unter der Telefon-Hotline Tel:9021-2000 beantwortet. Auch am Sonntag ist die Hotline noch von 8 bis 18 Uhr geschaltet. Vieles lässt sich auch auf der Internetseite www.wahlen-berlin.de nachlesen. Für Kurzentschlossene hilft unser Wahl-O-Mat bei der Entscheidungsfindung: morgenpost.de/wahlomat