Verstorbene Jugendrichterin

Kirsten Heisig - Justiz muss über Tod informieren

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Ein Journalist hat vor Gericht erstritten, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Auskunft über die Todesumstände von Jugendrichterin Kirsten Heisig geben muss. Er setzt der Justizbehörde ein Ultimatum.

Nach dem Gerichtsbeschluss, die Todesumstände der prominenten Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig zu veröffentlichen, steht nun ein Ultimatum im Raum. Die Berliner Staatsanwaltschaft solle bis zu diesem Donnerstag die entsprechenden Informationen erteilen, forderte der Münchener Journalist und Autor Gerhard Wisnewski über seinen Anwalt. Wisnewski hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstritten, dass viereinhalb Monate nach dem Tod der Jugendrichterin die Umstände ihres Ablebens nicht unter Verschluss bleiben müssen. Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte sich nicht zu der Frist äußern. Zunächst müsse der Beschluss ausgewertet und geprüft werden, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Martin Steltner am Dienstag. „Erst dann können wir reagieren.“

Die Richter verpflichteten die Generalstaatsanwaltschaft in einem jetzt veröffentlichten Beschluss, Angaben zum Todeszeitpunkt, dem Fundort der Leiche sowie der Auffindesituation zu machen. Darüber hinaus muss die Staatsanwaltschaft auf entsprechende Anfrage mitteilen, warum ein Verbrechen ausgeschlossen wird und welche Fakten für eine Selbsttötung der Richterin sprechen. Zu Erkenntnissen über die möglichen Hintergründe eines Suizids müssen sich die Ermittlungsbehörden hingegen nicht äußern.

Kirsten Heisig wurde Anfang Juli 2010 im Tegeler Forst tot aufgefunden, nachdem sie bereits fünf Tage zuvor als vermisst gemeldet worden war. Nach ihren Ermittlungen gingen die Behörden von einem Suizid aus, weitere Auskünfte über die näheren Begleitumstände des Todes gab es mit Verweis auf die schutzwürdigen Interessen der Toten und ihrer Angehörigen nicht mehr oder nur noch spärlich.

In den ersten Wochen nach der tragischen Tat gab es dennoch immer wieder Spekulationen, die Richterin sei einem Verbrechen zum Opfer gefallen. Begründet wurde dies häufig damit, dass Kirsten Heisig sich mit ihren konsequenten Urteilen gegen jugendliche Straftäter, insbesondere gegen Intensivtäter mit Migrationshintergrund zahlreiche Feinde gemacht habe. Auch dazu äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht, und sah sich dadurch dem Vorwurf ausgesetzt, sie heize mit ihrer Informationspolitik Gerüchte und Spekulationen noch an.

Der Journalist Gerhard Wisnewski, der ebenfalls vergeblich nach Details zum Fall Heisig gefragt hatte, reichte schließlich Klage ein. Wisnewski wird von Kritikern häufig als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet. In zahlreichen Büchern deutete er an, die Anschläge vom 11. September 2001 seien nicht von al-Qaida verübt worden, sondern Teil eines Komplotts, die Mondlandung habe nie stattgefunden und der rechtspopulistische österreichische Politiker Jörg Haider sei einem Mordanschlag zum Opfer gefallen.

( dpa/hhn/sei )