Im Berliner Senat bahnt sich ein Streit über das weitere Vorgehen nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung der Wasserverträge an. Während die Linkspartei das Verfassungsgericht anrufen will, sprach sich Innensenator Ehrhart Körting (SPD) dagegen aus. Der Senat muss sich am Dienstag mit den Folgen des Volksentscheids befassen.
Nachdem der Senat mit der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes argumentiert habe, „ist der Senat jetzt auch in der Pflicht, diese Überprüfung durchzuführen“, sagte der Partei- und Fraktionschef der Linken, Klaus Lederer. „Auch hier muss Gewissheit und Rechtssicherheit hergestellt werden.“
Dagegen lehnte Körting eine Klage gegen das Gesetz ab. „Ich neige dazu, nicht den Verfassungsgerichtshof anzurufen, weil ich das Gesetz für überflüssig halte, weil die Veröffentlichung der Verträge bereits erfolgt ist“, sagte Körting. „Das ist meine persönliche Meinung. Entscheiden muss das der Senat.“ Rechtlich umstritten ist die sogenannte Unwirksamkeitsklausel des Volksentscheids. Danach sind alle Verträge im Zusammenhang mit dem Verkauf der Wasserbetriebe, die nicht innerhalb eines Jahres offengelegt werden, unwirksam.
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) geht bereits einen Schritt weiter und hat die Veröffentlichung weiterer Vertragspapiere in Aussicht gestellt. Damit räumte er auch indirekt die Existenz weiterer Vertragsunterlagen ein. „Wenn es dem Rechtsfrieden dient, sollen die auch veröffentlicht werden, sofern es rechtlich möglich ist“, sagte Wowereit. Nach monatelangem öffentlichen Druck hatte das Land im vergangenen November 700 Seiten der Privatisierungsverträge ins Internet gestellt. Die Initiative Wassertisch, die den Volksentscheid auf den Weg gebracht hatte, bezweifelt allerdings, dass es sich dabei um alle Verträge und Nebenabreden handelt. Einem Prüfbericht zufolge soll es fünf Unterverträge geben, die mit dem Teilverkauf der Wasserbetriebe zusammenhängen. Wowereit sprach sich deshalb dafür aus, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzurufen. Er versicherte, obwohl der Senat die Verträge bereits ins Internet gestellt habe, sei er „gerne bereit“, die Transparenz noch mehr zu erhöhen.
Berlins CDU-Fraktions- und -Landeschef Frank Henkel forderte, die Wasserpreise zu senken. „Der rot-rote Senat hat jahrelang 100 Millionen Euro Gewinn von den Wasserbetrieben im Haushalt verbucht, ohne dabei an die Verbraucher zu denken“, sagte er Morgenpost Online. „Wir haben es in Berlin also mit einem politischen Wasserpreis zu tun. Wenn das Land auf die Gewinnabführung verzichten würde, könnten die Wasserpreise um 25 Prozent sinken.“
Für die privaten Investoren ändert das Votum für den Volksentscheid erst einmal nichts an der vertraglichen Partnerschaft mit dem Land Berlin. „Ich wiederhole gern, was ich dem Land seit anderthalb Jahren anbiete“, sagte der Chef von Veolia Wasser, Michel Cunnac. „Veolia steht für eine Modernisierung der Verträge bereit.“
Der erfolgreiche Volksentscheid zur Offenlegung der Verträge zum Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe wirkt auch über die Berliner Landesgrenzen hinaus. Vor allem Verbände werteten das Ergebnis als generellen Hemmschuh gegen Geheimverträge beim Verkauf von öffentlichem Vermögen. „Die Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen gehört jetzt auf die Tagesordnung“, forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Montag. Auch die Bundesregierung und der Bundestag sollten aus dem Ergebnis des Berliner Volksentscheids lernen.