Ermittlungen

Polizeipräsident verurteilt gewalttätige Polizisten

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Polizeipräsident duldet keine Gewalt

Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch weigerte er sich im Innenausschuss, die Polizisten bereits zu suspendieren, die am 12. September Demonstranten geschlagen haben sollen. Dennoch machte er klar, dass er gewalttätige Übergriffe seiner Beamten nicht duldet.

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Natürlich will Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch niemanden vorverurteilen. Und so weigerte er sich am Montag im Innenausschuss, die Polizisten bereits zu suspendieren, die am 12. September Demonstranten geschlagen haben sollen. Dennoch machte er klar, dass er gewalttätige Übergriffe seiner Beamten nicht duldet.

Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch hat gewalttätige Übergriffe von Polizisten verurteilt. „Einen gezielten, grundlosen Schlag ins Gesicht eines Menschen möchte ich von meinen Mitarbeitern nicht sehen“, sagte Glietsch im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Über mögliche Polizei-Übergriffe und einen auf Videofilmen zu sehenden Vorfall bei einer Datenschutz-Demonstration vor einer Woche sagte Glietsch: „Aber die Frage, ob das so ein Schlag war, ist im Ermittlungsverfahren zu klären.“

Wegen der laufenden Ermittlungen wolle er „zu Einzelheiten und zu widersprüchlichen Darstellungen“ der Ereignisse vor einer Woche nichts sagen, sagte Glietsch. Er räumte aber ein, ein 37-jähriger Radfahrer habe bei der Festnahme Verletzungen im Gesicht erlitten. Vorher habe der Mann permanent die Abführung eines Festgenommenen durch die Polizei gestört und sich trotz mehrfacher Platzverweise nicht entfernt. Glietsch gab im RBB-Inforadio zu, angesichts des großen Drucks, unter dem Polizeibeamten arbeiten, könne es schon mal sein, dass einem von ihnen die Nerven durchgingen. Das solle aber nicht sein. Für die Beamten gelte aber wie für andere Menschen auch zunächst die Unschuldsvermutung.

Von Teilnehmern ins Internet gestellte Videos haben den Polizeiübergriff öffentlich gemacht. Diese Videos zeigen, wie auf der Datenschutz-Demonstration am 12. September ein Polizist den Radfahrer am Hemd zurückzerrt, ein anderer Polizist ihm ins Gesicht schlägt und der Mann dann zu Boden gedrückt wird.

Glietsch sagte, die Polizei habe „sofort“ ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet und die Ermittlungen in der vergangenen Woche „zügig vorangetrieben“. Inzwischen habe die Staatsanwaltschaft den Fall übernommen und werde kurzfristig über weitere Schritte entscheiden. Glietsch lehnte es ab, die beiden betroffenen Polizisten vom Dienst zu suspendieren. Das käme einer „Vorverurteilung“ gleich.

Innenstaatssekretär Ulrich Freise, der Innensenator Ehrhart Körting (beide SPD) vertrat, sagte: „Es gehört zu Ermittlungsverfahren, dass auch ermittelt wird, und dass man nicht sagt, ich habe hier eine Videosequenz und das Urteil ist gesprochen.“

Vertreter von FDP, Grünen und Linkspartei haben die aus ihrer Sicht deutlichen Polizei-Übergriffe bei der Datenschutz-Demonstration vor einer Woche verurteilt. Die innenpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Marion Seelig, sprach angesichts von Videoaufnahmen von einem „unangemessenem Verhalten“ der Polizeibeamten, die einen Demonstranten geschlagen hätten. FDP-Innenexperte Björn Jotzo kritisierte zudem die „Desinformationspolitik“ der Berliner Polizei.

Der Innenpolitiker der Grünen, Benedikt Lux, kritisierte, zahlreiche Einzelfälle dieser Art deuteten auf ein gefährliches „Muster“ bei der Polizei hin. Sein Fraktionskollege Dirk Behrendt fragte: „Wenn Polizei selbst am helllichten Tag vor Hunderten Zeugen und Videokameras so agiert, was passiert denn dann an anderer Stelle?“

Die Innenpolitiker von SPD, Thomas Kleineidam, und CDU, Robbin Juhnke, wiesen die Vorwürfe zurück. Bilder zeigten nie die ganze Wahrheit, so Kleineidam. Er rief dazu auf, die Ermittlungen abzuwarten: „Immerhin waren aber die Bilder so hinreichend, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.“ Juhnke verteidigte das Vorgehen der Polizei in dem Fall. Die Beamten seien täglich starken Anforderungen ausgesetzt und müssten sich jeden Tag anpassen. Wenn aber „unverhältnismäßige Eingriffe“ geschehen seien, müsse man das auch ahnden.

( dpa/hed/sz )