Europäischer Gerichtshof

Eltern scheitern mit Klage gegen Ethikunterricht

Das Berliner Paar und ihre 16-jährige Tochter sind der Ansicht, das Schulfach Ethik verstößt gegen ihre religiöse Überzeugung. Mit ihrer Klage waren sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Die Forderung: das Mädchen soll vom Unterricht befreit werden. Doch die Richter entschieden anders.

Eine Grundrechtsklage gegen den Ethikunterricht an Schulen in Berlin ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Die Kläger, ein evangelisches deutsches Elternpaar und ihre 16-jährige Tochter aus Berlin, hatten mit der Religions- und Gedankenfreiheit argumentiert und eine Befreiung ihrer Tochter vom Pflichtfach Ethik gefordert.

Nach Ansicht der Straßburger Richter hindern das neue Berliner Schulgesetz von 2006 und der verpflichtende Ethik-Unterricht die Schülerin nicht daran, zusätzlich den evangelischen Religionsunterricht zu besuchen. Zudem stellten die Richter klar, dass das Schulgesetz keine Religion bevorzuge. Die Europäische Menschenrechtskonvention schütze nicht davor, sich mit anderen Glaubensrichtungen und Religionen auseinandersetzen zu müssen.

Die Eltern waren mit ihrer Klage, dass der Ethikunterricht gegen ihre religiösen Überzeugungen und gegen die Neutralität des Staates verstoße, schon 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das hatte ihre Klage aus formalen Gründen abgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht in Berlin war zu dem Urteil gekommen, dass das Pflichtfach Ethik nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Ergebnis im März 2007 bestätigt.

( mim/dpa )