Überwachung

In Berlin werden eine Million Telefongespräche abhört

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Jens Anker

Foto: ud_cu/rf/kd_sab / dpa

Berlins Strafverteidiger schlagen Alarm: Die Polizei hört die Telefone von immer mehr Berlinern ab. 2007 wurden fast eine Million Gespräche überwacht. Der Anfangsverdacht sei mitunter gering, kritisieren die Anwälte. Damit kann die Überwachung jeden Hauptstädter treffen.

Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr fast eine Million Telefongespräche abgehört. Dabei wurden nach Angaben der Justizverwaltung die Telefone von 1100 Berlinern überwacht. Im Jahr zuvor waren noch 540 Berliner davon betroffen. Die meisten Anschlüsse wurden bis zu vier Wochen abgehört, zwei Anschlüsse allerdings zehn Monate lang, in einem Fall hörte die Polizei sogar 14 Monate lang mit.

Auch die Zahl der Verfahren, in denen die Telefonüberwachung zum Einsatz kam, stieg. Waren es 2006 noch 113 Verfahren, so wuchs die Zahl im vergangenen Jahr auf 178 an. Die meisten Telefonüberwachungen fanden im Zusammenhang mit Drogendelikten statt (500 Personen), gefolgt von der Überwachung von Verdächtigen in Mord- und Totschlagsfällen (239).

Der Vorsitzende der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, Peter Zuriel, kritisiert die Flut der Abhöraktionen. „Es reicht inzwischen schon ein ganz geringer Anfangsverdacht, um grundrechtswidrig in die Privatsphäre einzudringen“, moniert er. Außerdem falle der Polizei durch die Vielzahl der abgehörten Telefonate prozessordnungswidrig das Herrschaftsrecht zu, zu entscheiden, welche Telefonate in die Akte kommen und welche nicht. Für Strafverteidiger sei es danach schwer, an diejenigen aufgezeichneten Telefonate zu gelangen, die von der Polizei als nicht relevant eingestuft wurden.

Justiz rechtfertigt die häufige Überwachung

Die Berliner Justiz rechtfertigt die hohe Zahl der abgehörten Telefonate. „Die Zahl ist dem Umstand geschuldet, dass wir in einer Kommunikationsgesellschaft leben“, sagte Justizstaatssekretär Hasso Lieber gestern. Gerade Drogenhändler verfügten in der Regel über mehrere Handys, die unter verschiedenen Namen angemeldet seien. So erkläre sich auch die Verdoppelung der abgehörten Personen.

Die Justiz überlege derzeit, ob sie Richtern, die über die Genehmigung einer Telefonüberwachung entscheiden, eine Zulage zahlt. „Das Abhören, so notwendig es sein mag, muss mit der nötigen Sensibilität erfolgen“, sagte Lieber. Es dürfe nicht zu flächendeckend abgehörten Telefonaten kommen, wenn nur vage Hinweise auf eine Tatbeteiligung bestehen.

„Da braucht man erfahrene Leute, mit Menschenkenntnis und einem Gespür für Kriminalistik“, sagte Lieber. Derzeit prüfe die Justizverwaltung, ob Richtern mit besonders anspruchsvollen und aufwendigen Arbeitsbereichen eine Zulage gezahlt werden könne. „Damit würden wir dokumentieren, dass die Ermittlungsrichter einen schweren Job machen und ihre Leistung anerkennen.“

Die gesetzlichen Regelungen über Telefonüberwachungen sind in der Strafprozessordnung festgeschrieben. Demnach darf ohne das Wissen des Eigentümers das Telefon abgehört werden, wenn der Verdacht einer erheblichen Straftat besteht. Das Gesetz listet insgesamt 20 Tatbestände auf, nach denen abgehört werden darf, darunter Friedens- und Hochverrat, Geldwäsche, Sexualstraftaten, Hehlerei, Mord und Totschlag.

Telefonüberwachung soll weiter vereinfacht werden

Derzeit plant das Bundesinnenministerium, die Telefonüberwachung für den Kampf gegen den Terrorismus weiter zu vereinfachen. Ziel des Entwurfs für das so genannte BKA-Gesetz ist es, dem BKA eine Zuständigkeit bei der vorbeugenden Bekämpfung des Terrorismus einzuräumen.

Bislang kann das Amt in diesem Bereich nur tätig werden, wenn ein Bundesland um Amtshilfe ersucht. Dazu soll dem BKA außer der Computer-Durchsuchung auch die heimliche Wohnraum-Überwachung mit versteckten Kameras und Mikrofonen erlaubt werden. Rasterfahndung und Telefonüberwachung sollen erleichtert werden. Die Zahl der Telefonüberwachungen wird daher in Zukunft eher zu- als abnehmen. Die Opposition lehnt das geplante Gesetz ab.