Videoüberwachung

BVG will alle U-Bahnwagen mit Kameras überwachen

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Axel Lier

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In Berlin sind bereits alle U-Bahnhöfe mit Überwachungskameras ausgestattet. Doch in den U-Bahnen selbst sieht das ganz anders aus: Nur die Zügen der neuen Baureihen können videoüberwacht werden. Nun sollen 844 ältere U-Bahnwagen nachgerüstet werden. Und die BVG will die Aufzeichnungen länger speichern.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen europaweit nach Anbietern, die bis 2013 in sämtlichen älteren U-Bahnwagen Videoüberwachungsanlagen installieren. Eine konkrete Ausschreibung des Auftrags gibt es allerdings noch nicht. „Es ist lediglich eine Bekanntmachung, um geeignete Anbieter auszuwählen“, sagte BVG-Sprecher Klaus Watzlak. „Die reguläre Ausschreibung für die 844 U-Bahnwagen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“ Sie müsse zuvor noch durch den Aufsichtsrat geprüft werden. Bislang spreche man von einem so genannten „call for papers“.

Bis zum 11. November können sich Unternehmen um den millionenschweren Auftrag bei der BVG bewerben. Nach dem Zuschlag sollen die Geräte zwischen März 2010 und März 2013 installiert werden. Das Geld für die Investition erhält der landeseigene Betrieb aus einem Sondertopf. Wie hoch die Summe genau ist, konnte der BVG-Sprecher nicht sagen.

In Berlin sind bereits alle 170 U-Bahnhöfe mit Kameras ausgestattet, in den U-Bahnen sieht es aber bisher anders aus: Eine Videoüberwachung gibt es nur in den Zügen der neuen Baureihen H und HK. Sie sind daran zu erkennen, dass jeweils mehrere Wagen durchgängig begehbar sind. Die älteren Züge haben dagegen getrennte Wagen. „Jetzt sollen auch sie sukzessive nachgerüstet werden“, sagt BVG-Sprecher Watzlak.

Die Überwachungskameras filmen Fahrgäste, Bahnhöfe – aber auch Kriminelle. Mehr als 1300 Videos von Angriffen oder Sachbeschädigung in U-Bahnen hat die BVG im vergangenen Jahr den Sicherheitsbehörden übergeben oder selbst ausgewertet. Insgesamt gab es fast 2000 Anfragen von Polizei, Bundespolizei, Staatsanwälten oder aus der BVG selbst. Fast immer ging es um Vorfälle in den Bahnhöfen (1163), in 35 Fällen auch um Taten in der U-Bahn.

Nach Angaben der BVG zählten zu den häufigsten Anfragegründen die Delikte Raub, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Graffiti mit Täterergreifung, Angriff auf das Personal mit und ohne Körperverletzung, Streit/Tätlichkeiten unter Fahrgästen sowie Fahrgastunfälle.

Die Berliner Polizei erfasst seit dem 17. März 2008 die bei der Videoüberwachung gewonnenen Erkenntnisse zu Straftaten im Bereich der BVG. Jedoch gibt es für das Verfahren noch keine aussagekräftigen Zahlen für 2008. Wie oft Kriminelle aufgrund der Videoüberwachung überführt werden, ist unklar. Auch die Staatsanwaltschaft erstellt dazu keine gesonderte Statistik. Aus diesem Grund können zur Anzahl der Fälle, den betroffenen Deliktsbereichen sowie zur Anzahl von Festnahmen und Haftbefehlen keine Angaben gemacht werden, heißt es von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Kritik der Datenschützer

Um die Aufzeichnungen der Kameras für die Polizei besser zugänglich zu machen, plädiert die BVG seit längerer Zeit dafür, alle Daten möglichst 48 Stunden lang zu speichern. Dies wird jedoch von Datenschützern kritisiert. Sie stützen sich dabei auf das geltende Landesgesetz. Demnach ist es nur erlaubt, die Videodaten für maximal 24 Stunden zu speichern. Doch durch diese verhältnismäßig kurze Speicherungsfrist kommt es häufig vor, dass die Aufzeichnungen der Kameras automatisch gelöscht werden, bevor eine Anzeige bei der Polizei eingeht.

Laut BVG treten solche Probleme vor allem an den Wochenenden auf. Das Unternehmen versucht deshalb, die Kritik der Datenschützer zu entkräften: Sämtliche Daten würden verschlüsselt und seien nur wenigen BVG-Experten zugänglich. Entschlüsselt und ausgewertet würden die Bilder von den Ermittlungsbehörden nur, wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliege.

Die BVG verweist zudem auf eine Umfrage unter ihren Fahrgästen aus dem Jahr 2007. In ihr beurteilen mehr als 80 Prozent der Befragten die Videoüberwachung als „sehr gut“ oder „eher gut“.