Mai-Krawalle

Schauspielerin nach Flaschenwürfen verurteilt

Ein Jahr Haft auf Bewährung - so lautet das Urteil gegen Maria V. Die Schauspielern hatte im Zusammenhang mit den diesjährigen Berliner Mai-Krawallen aus einer Gruppe heraus zwei Flaschen auf Polizisten geworfen. Ihr Anwalt sagt, die 29-Jährige sei in Panik gewesen.

Nach den Mai-Krawallen in diesem Jahr ist jetzt eine 29 Jahre alte Schauspielerin wegen zwei Flaschenwürfen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden, bestätigte am Montag die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Petra Carl. Dabei handelt es sich um Maria V., die in Serien wie „SK Kölsch“ und „Im Namen des Gesetzes“ kleine Rollen gespielt hat. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, am 1. Mai auf der Adalbertstraße in Kreuzberg aus einer Gruppe von etwa 300 Randalierern, die Pflastersteine und Flaschen warfen, selbst zwei Flaschen in Richtung von Polizeibeamten geworfen zu haben.

Laut der Anwältin von V. habe ihre Mandantin aus Panik die Flaschen geworfen. Die 29-Jährige habe nicht aus Vorsatz gehandelt. Die Schauspielerin sei an diesem Tag auf dem Weg zu einem Konzert gewesen, habe sich aber dann mit einem Bekannten gestritten und sei anschließend plötzlich auf der Adalbertstraße in der Menge von Randalierern gestanden. Dann habe etwas „in dem Kopf der Schauspielerin plötzlich umgeschaltet“. Sie sei aus der Menge vorgeprescht und habe die Flaschen in Richtung der Polizisten geworfen. Kurz darauf habe sie die zweite Flasche von sich geschleudert. Mit beiden Würfen traf die 29-Jährige jedoch niemanden. Die Flaschen zerschellten auf dem Boden. Maria V. habe nicht vorgehabt, jemanden zu verletzen. Es sei eine Panikreaktion gewesen.

Polizisten hatten die Schauspielerin aus der Menge gezogen; sie verbrachte eine Nacht im Polizeigewahrsam.

( mtt )