GSG-9-Einsatz

Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehle gegen Italiener

Gegen die acht Italiener, die am Sonnabend von der GSG 9 in einer Kreuzberger Wohnung festgenommen wurden, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Haftbefehle erlassen. Wie der Tatvorwurf lautet, lässt die Behörde allerdings im Dunkeln. Zunächst hatte es geheißen, die Verdächtigen seien auf freiem Fuß.

Nach einem Einsatz der Eliteeinheit der Bundespolizei zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Gewaltkriminalität (GSG-9) in Berlin sind gegen acht Männer Haftbefehle erlassen worden. Dies teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag mit. Den Tatverdächtigen werde die Verabredung eines Verbrechens vorgeworfen. Damit korrigierte die Anklagebehörde ihre Angaben, dass die Männer nach der Festnahme wieder auf freien Fuß kamen. Weitere Einzelheiten wollte die Sprecherin mit Verweis auf das Verfahren nicht nennen.

Mit dem Einsatz sollte offensichtlich die Vorbereitung eines Verbrechens verhindert werden. Die GSG-9 hatte am späten Freitag Nachmittag eine Wohnung in der Eisenbahnstraße in Kreuzberg gestürmt und acht Italiener festgenommen haben. Laut „Bild“-Zeitung vom Sonnabend sollen die Männer Verbindungen zur italienischen Mafia und einen Überfall auf eine Berliner Bank geplant haben. Dies wollte die Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Die verdächtigen Italiener sollen seit Wochen von Ermittlern des Bundeskriminalamtes beobachtet worden sein.

( dpa/hed )