Ein 22-jähriger Mann ist am Sonntagmorgen von vier mutmaßlichen Rechtsextremen in Friedrichshain zusammengeschlagen und schwer verletzt worden. Wie die Polizei mitteilte, schlugen die Männer im Alter von 20 bis 26 Jahren so lange auf den Mann ein, bis er das Bewusstsein verlor.
Daraufhin habe der 26-jährige Täter den wehrlosen Berliner auf den Gehweg gezogen, ihn mit dem Gesicht zum Boden abgelegt und sei dann mit dem rechten Bein auf dessen Hinterkopf getreten. Der 22-Jährige wurde den Angaben zufolge mit einem Jochbeinbruch, schweren Prellungen und Hirnblutungen ins Krankenhaus gebracht.
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach von einem schrecklichen Vorgang, der zu verurteilen sei. Das Geschehen zeige, wohin es führen könne, wenn Gewalt zur politischen Auseinandersetzung gebraucht wird, erklärte der Senator.
Der Gewalttat ging nach Polizeiangaben ein Streit mit etwa zehn jungen Männern aus dem linken Spektrum voran. Es sei zu einer Schlägerei gekommen, bei denen der 26-Jährige aus der vierköpfigen Gruppe eine Platzwunde erlitten habe. Als die Männer aus der linken Szene verschwunden waren, hätten die vier Schläger im Alter von 20, 22, 24 und 26 Jahren grundlos Passanten angegriffen.
Zunächst seien vier unbekannte junge Männer von ihnen mit Schlägen und Tritten attackiert worden, erklärte die Polizei. Als die vier vor den aggressiven Angreifern flohen, hätten sie den 22-Jährigen als weiteres Opfer gefunden. Nach der Gewalttat seien die vier Männer noch am Tatort festgenommen worden. Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen zu dem versuchten Totschlag übernommen.
Der genaue Tathergang ist bislang aber noch unklar. Daher bittet der Polizeiliche Staatsschutz Augenzeugen des Vorfalls, sich unter der Telefonnummer (030) 4664-909 040 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Wichtige Zeugenaussagen erhoffen sich die Ermittler insbesondere von den vier Unbekannten, die von den Schlägern angegriffen wurden und dann flüchten konnten. Die vier mutmaßlichen Täter werden morgen einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt.