Patientenrecht

Berliner Klinik begrüßt Urteil zur Sterbehilfe

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Sophia Seiderer

Passive Sterbehilfe ist nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erlaubt. Was das zum Beispiel für Ärzte, Patienten und Angehörige der Klinik Havelhöhe in Kladow bedeutet.

Sträuße mit frischen Feldblumen stehen auf den Tischen, die Wände sind in einem hellen Orange gestrichen, steinerne Skulpturen stehen im Gang, durch die hohen Fenster scheint die Sonne in die Krankenzimmer. Auf der Palliativstation im Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe in Kladow deutet auf den ersten Blick nichts auf Sterben und Tod hin. Doch die Patienten, die hier liegen, wissen, dass sie schwer krank sind, dass die Ärzte nichts mehr tun können, um sie zu heilen. Aber sie können ihnen helfen, die letzte Phase ihres Lebens ohne Schmerzen und selbstbestimmt zu erleben. Und würdig sterben zu dürfen.

Wie der Patient das möchte, kann er selbst entscheiden. Auch, auf was er verzichtet. Das ist von den Ärzten zu befolgen, wie am Freitag der Bundesgerichtshof mit seinem Grundsatzurteil bestätigte: „Die Behandlung von unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten darf jederzeit abgebrochen werden, wenn der Patient dies zuvor so geäußert oder veranlasst habe.“

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Der Leitende Oberarzt der Station, Thomas Jehser, sagt: „Wenn Patienten das Wort ,Palliativstation' hören, dann haben sie oft eine diffuse Angst, was sie hier erwartet. Unsere Aufgabe ist es, den Patienten das Gefühl zu geben, dass wir hier gut auf sie aufpassen, dass sie sich aufgehoben fühlen.“ So, wie es auch die Bedeutung des Wortes „palliativ“ ist: Es kommt aus dem lateinischen Verb „palliare“, bedeutet „mit einem Mantel umhüllen“: Der Mensch auf dem Weg des Sterbens soll nicht körperlich, seelisch und sozial „frieren“.

„Aber wir sind hier keine Einbahnstraße“, sagt Jehser. Etwa 40 Prozent der Patienten sterben auf der Palliativstation. Aber 60 Prozent der Patienten würden sich für ein Hospiz entscheiden oder nach Hause gehen, um dort von den Angehörigen auf dem Weg zum Sterben begleitet zu werden. Manche Patienten befürchten, ihren Angehörigen zu Hause zu viel zuzumuten, oder Ehefrau und Kinder glauben, es nicht alleine zu schaffen. Sie bleiben lieber auf der Station. „Auch ein Hospiz ist ein wirkliches Privileg, wenn man dort zu Gast sein kann“, betont Jehser. Wenn es zu Hause nicht mehr geht, dann sei das Hospiz für den Betroffenen eine große Hilfe.

„Wenn die Patienten hierherkommen, dann nehmen wir uns sehr viel Zeit für das Erstgespräch“, so Jehser. Etwa zehn bis zwölf Patienten haben auf der Station Platz, sie bleiben durchschnittlich 15 bis 20 Tage. Gemeinsam wird sorgfältig überlegt, welche Maßnahmen noch sinnvoll sind, was noch geht. Das wird in einem Protokoll festgehalten. Wenn Patienten es wünschen, bekommen sie beispielsweise künstliche Beatmung, also lebenserhaltende Maßnahmen. Diese hält Jehser für einen „unscharfen Begriff“. Ihm zufolge wäre schon jeder Atemzug eine „lebenserhaltende Maßnahme“. Doch „Sterbehilfe ist hier kein Thema“, betont Jehser. „Medizin dient dem Leben, das Sterben passiert von alleine.“

Doch wie der Patient sterben möchte, da soll er selbst bestimmen können. „Dankenswerterweise hat da der Gesetzgeber gewisse Regeln festgelegt, die dabei befolgt werden müssen“, sagt Jehser. Sie seien Leitlinien, „wie man es machen soll“. Dabei sei auch wichtig, die individuellen Vorstellungen des Patienten mit seiner Biografie zu berücksichtigen. „So, wie er lebte, so soll er auch sterben dürfen“, betont der Mediziner. Dabei wird er begleitet. Denn wie Jehser sagt: „Wir haben hier keine Angst vor dem Sterben.“