Gerichtsurteil

Störer darf von Klassenreise ausgeschlossen werden

Ein Schüler, der ständig den Unterricht stört, Anweisungen von Lehrern missachtet und aggressiv zu Mitschülern ist, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Es ging um einen Achtklässler eines Charlottenburger Gymnasiums.

Bei fortwährender Unterrichtsstörung und Bedrohung von Klassenkameraden können Schüler von der Teilnahme an einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Dies habe das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Die Richter wiesen den Eilantrag eines 14-jährigen Schülers zurück, der damit die Teilnahme an einer Klassenfahrt nach Amrum erreichen wollte.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, die getroffene Ordnungsmaßnahme diene „der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule“. Durch sein Verhalten habe der Schüler eine „Atmosphäre der Angst“ in der Klasse verbreitet, die nicht länger hingenommen werden könne. Besonders schwer wiege, dass der Schüler andere Mitschüler bedroht habe, weil diese sein Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften offenbart hatten.

Die Klassenkonferenz eines Charlottenburger Gymnasiums hatte laut Gericht im Juni entschieden, den Achtklässler von der Reise auszuschließen. Der Schüler hatte seit 2008 immer wieder den Unterricht gestört und seine Mitschüler durch aggressives Auftreten und Beleidigungen belästigt. Der Schüler und seine Eltern hatten die Vorfälle lediglich als „Lappalien“ angesehen. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(Az: VG 3 L 270.09)