Überwachunsgskameras

Polizei sichtet immer häufiger BVG-Videomaterial

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Gilbert Schomaker

Die Berliner Polizei greift für ihre Ermittlungen immer häufiger auf Aufnahmen aus Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zurück. Allerdings stiegen die Ermittlungserfolge 2009 nicht in gleichem Maß wie die Zahl der ausgewerteten Bilder. Einige Erfolge gab es aber.

Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr in 2189 Fällen auf die Videos der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zugegriffen, um Straftaten aufzuklären. Ein großer Teil davon bezog sich auf Aufnahmen von U-Bahnhöfen und aus Bussen. Allerdings ist die Aufklärungsrate durch solche Videos relativ gering.

Wie aus der Antwort von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Peter Trapp hervorgeht, wertete die Polizei 2009 insgesamt 786 Videos aus, die aus der Überwachung der U-Bahnhöfe stammten. In 858 Fällen griffen die Ermittler auf das Bildmaterial aus Bussen zurück. Die Videoüberwachung in den U-Bahnen wurde 217 Mal, in Straßenbahnen 328 Mal genutzt. Im Vorjahr lag die Zahl der zu Hilfe gezogenen Videos bei 1383.

Allerdings ist die Zahl der durch die Videos überführten Straftäter deutlich geringer als die Zahl der begutachteten Bilder. 160 Mal konnten Täter identifiziert werden. Im Vorjahr lag diese Zahl bei 141. Das entspricht einer Steigerung von 14 Prozent. Allerdings gab es wie oben beschrieben auch deutlich mehr Videos, auf die die Polizei zurückgriff. In 430 Fällen konnten Hinweise zu den möglichen Tätern gewonnen werden. „Zu berücksichtigen ist, dass die Videodaten grundsätzlich kein alleinstehendes Beweismittel sind“, verwies der Innensenator auf weitere Ermittlungen wie Zeugenbefragungen. Die BVG überwacht alle 173 U-Bahnhöfe per Video. Bis 2013 sollen alle Busse und Bahnen mit Kameras ausgestattet sein. So sollen auch Übergriffe auf Busfahrer und BVG-Kontrolleure verhindert werden.

Innensenator Körting setzt auch weiterhin auf die Fahndungserfolge durch die Videoüberwachung. Selbst die jetzt präsentierten Zahlen seien noch nicht die endgültige Bilanz des Jahres 2009, „da fortlaufend Videoaufzeichnungen ausgewertet werden und Ermittlungserfolge sich unter Umständen erst Monate später einstellen.“ Seit der Änderung des Polizeigesetzes vor zwei Jahren ist der Videozugriff für die Polizei möglich – und er wird offenbar schon regelmäßig genutzt. „Die Anforderung der Videoaufzeichnungen ist mittlerweile eine Standardmaßnahme bei Kapitaldelikten wie Raubtaten, bandenmäßigem Betäubungsmittelhandel sowie Taschendiebstahl im öffentlichen Personennahverkehr“, schrieb der Innensenator in seiner Antwort. Eine nach Delikten differenzierte Erfassung gebe es nicht. Auch der weitere mögliche Erfolg des Einsatzes der Videoüberwachung bei der BVG – nämlich die Verurteilung der Straftäter – ist statistisch nicht erfasst.

Datenschützer kritisieren den Einsatz der Kameras und verlangen eine wissenschaftliche Überprüfung des Überwachungsmittels. Innensenator Körting lehnt dies mit Verweis auf die Erfolge ab. Zuletzt hatte die Polizei nach einer Terrorwarnung vor möglichen islamistischen Attentätern Ermittler in die Videoleitstelle der BVG geschickt, um so zwischen dem 30. September und 14. Oktober ein Dutzend Bahnhöfe zu überwachen. Geschehen war aber nichts.

In einem anderen Fall führte ein Video zu einem Fahndungserfolg. Angetrunkene Jugendliche hatten auf dem U-Bahnhof Haselhorst einen 34-Jährigen verletzt. Als die Polizei die Videos ins Internet stellte, wurde der Druck offenbar zu groß. Zwei Wochen später stellten sich die jungen Schläger den Behörden.