Krawalle in Kreuzberg

Staatsanwalt klagt 20 Mai-Randalierer an

Wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist nun Anklage gegen rund 20 Randalierer vom 1. Mai erhoben worden. Vier Anklagen wegen versuchten Mordes stehen noch aus.

Nach den schweren Krawallen am 1. Mai in Kreuzberg hat die Staatsanwaltschaft rund 20 Anklagen gegen Randalierer erhoben. Die Vorwürfe seien in den meisten Fällen schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sagte Staatsanwaltssprecher Michael Grunwald. Prozesstermine stehen noch nicht fest, da die Anklagen noch nicht zugelassen sind. Es sei aber mit zügigen Verhandlungen zu rechnen, sagte der Sprecher. Bei den abendlichen Ausschreitungen waren 479 Polizisten verletzt worden. Die Gewalt war früher ausgebrochen und heftiger als in den Vorjahren.

Erstmals waren nach den Mai-Krawallen vier Haftbefehle wegen Mordversuchs gegen Randalierer erlassen worden. Die Anklagen gegen die Verdächtigen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht fertig, es werde weiter ermittelt. Die vier Beschuldigten sollen Brandsätze gegen Polizisten geschleudert haben. Die Einsatzkräfte waren von der starken Aggressivität und der Masse der Randalierer überrascht worden.

Knapp 350 Randalierer waren in der Walpurgisnacht und am 1. Mai festgenommen worden – laut Polizei die höchste Zahl seit 2004. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte das Vorgehen der Polizei verteidigt. Das Konzept der Deeskalation will der SPD-Politiker trotz der Oppositionskritik an dem Einsatz nicht aufgeben. Unter anderem aus der Berliner CDU war scharfe Kritik an dem Einsatz gekommen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Randale vom 1. Mai auf der Konferenz der Innenminister Anfang Juni ansprechen.

( dpa/sh )