Messerattacke

Milde Strafe für Angriff auf Busfahrer ist rechtens

Zu dreieinhalb und drei Jahren Haft verurteilte eine Berliner Richterin im vergangenen Jahr zwei Männer, die mit einem Messer auf einen BVG-Busfahrer eingestochen hatten. Viele fanden das Urteil zu milde. Doch der Bundesgerichtshof hat es nun bestätigt.

Die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für eine Messerattacke auf einen Berliner Busfahrer war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht zu milde. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf die gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft, wie der Bundesgerichtshof mitteilte. Das Landgericht habe zu Recht den Alkoholkonsum der beiden Angeklagten als strafmildernd gewertet, hieß es in dem Urteil (Aktenzeichen: 5 STtR 64/09).

Im März 2008 hatten ein damals 25-Jähriger und ein 23 Jahre alter Mittäter nach einer Hochzeitsfeier betrunken in einem Bus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) randaliert und den Fahrer sowie einen weiblichen Fahrgast angegriffen. Der 34-jährige Busfahrer hatte einen der beiden Angreifer zu Boden gerissen und festgehalten. Um dessen Flucht zu ermöglichen, hatte der andere Täter dem Busfahrer mit einem Messer zehn Zentimeter tief in den unteren Rücken gestochen. Der Stich war nicht lebensgefährlich.

Der starke Alkoholgenuss habe die Schuldfähigkeit der beiden Angeklagten erheblich eingeschränkt, urteilten die Bundesrichter. Das habe das Berliner Landgericht „rechtsfehlerfrei“ in seinem Urteil berücksichtigt. Es habe keine Umstände gegeben, die eine solche Minderung der Strafe unangebracht erscheinen ließen.

( dpa/sh )