Ärztepfusch

Arzt vergisst Klemme im Bauch einer Berlinerin

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Foto: Sven Lambert

Einem Arzt der Charlottenburger Schlosspark-Klinik ist ein folgendschwerer Fehler unterlaufen. Er vergaß bei einer Operation eine zehn Zentimeter lange Klemme im Bauch einer Berlinerin. Doch es sollte noch viel schlimmer kommen. Patientin Helga Hermann wird sich nie wieder von den Folgen erholen.

Helga Hermann ist etwas passiert, was keiner erleben möchte. Sie hoffte, dass ihre Bauchschmerzen endlich verschwinden. Aber nach der Operation in der Klinik war sie gesundheitlich schlimmer dran als vorher. Jetzt kann sie kaum noch etwas sehen, hat Gleichgewichtsstörungen und kann nicht mehr arbeiten.

Die 59-Jährige hatte einen Nabelbruch. Am 19. November 2007 wurde sie in der Charlottenburger Schlosspark-Klinik narkotisiert und aufgeschnitten. Da passiert ihrem Operateur, dem leitenden Arzt Dr. S., ein schlimmer Fehler. Der Facharzt für Chirurgie vergisst eine etwa zehn Zentimeter große Klemme im Bauch von Helga Hermann. Der Arzt vermisst das chirurgische Instrument offenbar nicht. Helga Hermann wird wieder zugenäht. Die bei der OP benutzten Instrumente werden offensichtlich nicht nachgezählt. Helga Hermann wird zurück auf die Station verlegt. Sie muss sich übergeben. Dennoch kommt keiner auf die Idee, dass da etwas nicht stimmen könnte.

Nach vier Tagen wird Helga Hermann aus der Klinik entlassen. Zu Hause kollabiert sie. Ihr Mann Dieter Hermann ruft den Notarzt. Der denkt an eine Kolik. Mit Blaulicht wird Frau Hermann ins DRK-Klinikum Westend gefahren. Dort röntgt man den Bauch der Frau. Zu dem Zeitpunkt ist die Patientin kaum noch ansprechbar. Sie hat bereits eine Blutvergiftung. Alle Organe drohen zu versagen. Als der behandelnde Arzt das Röntgenbild sieht, traut er seinen Augen kaum. Auch Herr Hermann kann kaum fassen, was er da sieht: Eine chirurgische Klemme, etwa zehn Zentimeter lang, ist noch im Bauch seiner Frau. Hektik kommt auf im Westend-Krankenhaus. „Die in der Schlosspark-Klinik haben was bei Ihnen vergessen“, sagt einer der Ärzte zu Frau Hermann. Sie wird sofort verlegt, in die Schlosspark-Klinik.

Dort wird die Klemme am 2. Dezember 2007 entfernt. Ein Stück ihres Darms ist abgestorben, muss abgeschnitten werden. Bei dem Eingriff passiert das nächste Unglück. Helga Hermann erleidet während der Operation einen Schlaganfall. Als sie wieder aus der Narkose erwacht, kann sie kaum noch etwas erkennen. Vergeblich greift sie immer wieder nach dem Greifbügel über ihrem Bett. Sie will sich hochziehen, schafft es aber nicht, den Bügel zu fassen zu kriegen. Keiner versteht zuerst, was geschehen ist. Bis endlich die richtige Diagnose gestellt wird: Schlaganfall. Helga Hermann hat nur noch 30 Prozent Sehkraft, Gleichgewichtsstörungen und keine Kraft mehr, ihr Leben selbst zu organisieren.

Versicherung zahlte nur 10.000 Euro

Die Versicherung der Klinik, die Versicherungskammer Bayern, löst den Fall auf ihre Art. Sie bietet der Patientin 10.000 Euro an. Die Hermanns wissen es nicht besser und unterschreiben den Vergleich. Erst später wird ihnen bewusst, welche Einschränkungen Frau Hermann nun ihr Leben lang haben wird. Die Küchenhilfe wollte eigentlich noch bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten. Doch das geht seit dem Schlaganfall nicht mehr. Auch braucht sie ständig Hilfe. Die Hermanns wenden sich an einen Anwalt. Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht, ficht den Vergleich nun an. Das Verhalten der Versicherung empfindet er als „schäbig und sittenwidrig“.

„Es wurde auf unanständige Weise die Arglosigkeit und Gutgläubigkeit der Eheleute Hermanns ausgenutzt“, sagt Anwalt Heynemann. Frau Hermann sei ein Verdienstausfall entstanden, sie habe einen Rentenschaden erlitten und sie brauche stets Hilfe im Haushalt, zählt der Anwalt auf. „Angemessen wären Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Höhe von 150.000 bis 200.000 Euro“, sagt der Anwalt. Der Schlaganfall und die Folgen seien der Klinik voll anzulasten. Denn die zweite Bauch-Operation wegen der vergessenen Klemme sei „vermeidbar“ gewesen und somit auch der Schlaganfall.

Die Versicherungskammer Bayern begründet die Summe von nur 10.000 Euro damit, dass ihr zum damaligen Zeitpunkt „über verbliebene gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Dauerschäden bei Frau Hermann nichts bekannt“ gewesen sei. Erst seit dem 16. März 2009 habe die Versicherung durch ein Schreiben des Anwalts Jörg Heynemann von den „gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ von Frau Hermann erfahren.

Die Klinik will sich nicht zu dem Fall äußern. Der Operateur habe sich bei ihnen entschuldigt, sagt Herr Hermann. Wenigstens das. Helga Hermann muss jeden Tag sechs Tabletten schlucken. Einige Pillen helfen bei der Verdauung, andere verdünnen das Blut, damit es nicht verklumpt. „Das kann man nicht einfach so über sich ergehen lassen“, sagt ihr Mann und fügt leise hinzu: „Mit Geld kann man das sowieso nicht wieder gut machen.“