Datenschutzbericht

Videoüberwachung an Schulen bleibt Tabu

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Kameras gehören weder in Schulflure und auf Pausenhöfe, noch in die Hand von Zivilpolizisten. So lautet die Einschätzung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Auch am Datenschutz in Krankenhäusern hat er in seinem nun erschienenen Jahresbericht etwas auszusetzen.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix lehnt eine Videoüberwachung an Schulen ab. Überwachungstechnik dürfe Pädagogik nicht ersetzen, sagte Dix bei der Vorstellung seines Jahresberichtes für 2009. Die Schule solle neben Rechnen und Schreiben auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit lehren. Eine Videoüberwachung von Klassenräumen, Eingangsbereichen und Schulhöfen sei mit diesen Prinzipien unvereinbar.

Auch dem Einsatz von Spezialkameras bei der Polizei macht Dix einen Strich durch die Rechnung. Für die Nutzung verdeckter Kameras zum automatisierten Kfz-Kennzeichenscanning – falls von einer Straftat von erheblicher Bedeutung auszugehen ist – gebe es in Berlin keine Rechtsgrundlage, teilte Dix mit. Auch dürften Polizeibeamte in Zivil bei Demonstrationen keine Videoaufzeichnungen machen, denn sie agierten sie heimlich, und dies sei nach der Rechtsprechung unzulässig.

In seinem Bericht kritisierte Dix auch, dass in manchen Berliner Krankenhäusern jeder Bedienstete ohne Notwendigkeit Zugriff auf alle Daten früherer und aktueller Patienten habe. Das müsse sich ändern, fordert Dix. Dabei stünden nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch die Software-Hersteller in der Verantwortung. „Deren Produkte müssen so konzipiert sein, dass sie zum einen die notwendigen Zugriffsrechte einräumen und zum anderen sicherstellen, dass der Schutz der Patientendaten gewährleistet ist“, heißt es in einer Mitteilung des Datenschutzbeauftragten.

Grundsätzlich müssten bestehende Sicherheitskonzepte für Computer weiter- oder neuentwickelt werden, forderte Dix denn Viren und Trojaner gefährdeten auch den Datenschutz.

Auch bei Auskunftsersuchen der Polizei gegenüber Krankenhäusern müssee die ärztliche Schweigepflicht beachtet werden, unterstrich Dix zudem. Das gelte selbst bei allgemeinen Fragen wie zum Behandlungszeitraum.

Weiterhin bleibt es dabei, dass Berliner auf dem Meldeamt keinen Mietvertrag vorlegen müssen. Dieser könnte gefälscht sein, so Dix, in jedem Fall sei er kein Beleg für den tatsächlichen Bezug der Wohnung, enthalte aber zu viele Details, die nicht für das Amt bestimmt sind.

Insgesamt enthält der Bericht rund 90 Einzelfallbewertungen zu Datenschutzfragen an Schulen, im Krankenwesen, in der Verwaltung und der Wirtschaft.

( dpa/sh )