Ein vorbestrafter pädophiler Mann hatte zwei Jungen beim Zelten sexuell berührt. Einen dritten quälte er tagelang in seiner Wohnung, bis der 13-Jährige fliehen konnte. Das Berliner Landgericht hat den HIV-Positiven nun zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er soll aber auch danach hinter Gittern bleiben.

Ein mehrfach vorbestrafter Sexual-Straftäter ist am Donnerstag vom Berliner Landgericht zu fünf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 48-Jährige beim Zelten an einem Badesee an zwei zehn und elf Jahre alten Jungen verging. Zudem hatte er einen 13-Jährigen mit nach Hause genommen und drei Tage lang wiederholt vergewaltigt.

Der pädophile und HIV-infizierte Angeklagte habe seine Sexualität auf Kosten von Kindern ausgelebt, sagte die Richterin. Er sei ein „Hangtäter, der bereit ist, zur Befriedigung seiner Sexualität über Leichen zu gehen“.

Zum Glück habe sich der 13-jährige nicht angesteckt, obwohl ihn der Pädophile zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Der Täter hatte den Jungen per Internet-Chat kennengelernt, danach am Biesdorfer See in Berlin-Hellersdorf angesprochen und zu sich nach Hause mitgenommen. In seiner Neuköllner Wohnung schloss er den 13-Jährigen ein, schlug und vergewaltigte ihn. Das Kind befreite sich, als der Angeklagte schlief. Danach kletterte der Junge an einem Rohr aus der dritten Etage und entkam.

Die beiden anderen Jungen hatten vor dem Prozess ausgesagt, der Angeklagte haben sie am Habermannsee in Berlin-Mahlsdorf unsittlich angefasst, als sie sich mit ihm in seinem Zelt befanden. Die Zwillingsschwester eines der Jungen blieb verschont. Die Eltern hatten ihre Kinder damals als vermisst gemeldet.

Der Angeklagte, der ursprünglich aus Konstanz am Bodensee stammt, hatte die Vorwürfe während des Prozesses dementiert. Nach Überzeugung des Gerichts fehlt dem 48-Jährigen jegliche Einsicht, dass er sich falsch verhalten habe. Der Angeklagte habe sich auch nicht um Therapien bemüht. Wie andere Männer mit pädophilen Neigungen verfüge er über ein sicheres Gespür, wo er Kinder finden kann, sagte die Richterin.

Der Täter war bereits sechsmal verurteilt worden. In früheren Verfahren ging es um den Missbrauch von etwa 20 Jungen im Alter von sieben bis 16 Jahren. Seinen pädophilen Neigungen soll er bereits im Alter von 17 Jahren nachgegangen sein.