Der lange Streit um das Spreedreieck kostet Berlin noch mehr Geld als bislang gedacht. Die Oppositionsfraktionen haben ein Minus von 26,8 Millionen Euro ausgrechnet. Und sie haben auch Gründe gefunden, wie es dazu kommen konnte.
Der finanzielle Schaden für das Land Berlin durch den umstrittenen Verkauf des Spreedreiecks ist höher als bisher angenommen. Nach Informationen aus dem Untersuchungsausschuss hat das Land beim Verkauf des Grundstückes an der Friedrichstraße 100 einen zusätzlichen Fehlbetrag in Höhe von 1,6 Millionen Euro erzielt. Der Schaden beläuft sich nun nach Berechnungen der drei Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus – CDU, Grüne und FDP – auf insgesamt 26,8 Millionen Euro.
Nach den bisherigen Ergebnissen des Untersuchungsausschusses sind aus Sicht der Opposition im Zusammenhang mit dem Verkauf des Spreedreiecks und der gegenüberliegenden Gebäude und Grundstücke zehn gravierende Fehler geschehen, die zu dem Verlustgeschäft geführt haben.
Das Land hatte vor zehn Jahren dem Investor Harm Müller-Spreer das Spreedreieck verkauft, obwohl es nicht im Besitz des gesamten Grundstücks war. In der Folge hatte es durch langwierige Entschädigungs- und Nachverhandlungen mit dem Investor und den Eigentümern der gegenüberliegenden Grundstücke verschiedene Ausgleichszahlungen und neue Verträge ausgehandelt, die sich zulasten des Landes auswirkten. „Dabei hätte es auf allen Ebenen und von Anfang an Möglichkeiten gegeben, die Probleme anders zu lösen“, sagte der Haushaltsexperte der Grünen, Jochen Esser. „Am Ende hatte der Investor für den alten Kaufpreis ein Drittel mehr Baumasse.“ Der Vorteil für den Investor bedeute ein negatives Ergebnis für die Steuerzahler.
Die Oppositionsfraktionen kritisierten zudem das Verhalten von SPD und Linke im Ausschuss. „Die Situation im Ausschuss ist durch untragbare Verhältnisse gekennzeichnet“, sagte der Haushaltsexperte der CDU, Florian Graf. Die Regierungsfraktionen würden versuchen, „im Schweinsgalopp“ den Ausschuss zu beenden. „Mit der Regierungsmehrheit ersetzen SPD und Linke den abgemachten Plan durch chaotisches Vorgehen“, sagte FDP-Haushaltsexperte Klaus-Peter von Lüdeke.
Fehler über Fehler
Aus Sicht der drei Oppositionspolitiker bestand rückblickend der erste Fehler des Landes darin, keinen Bebauungsplan für das gesamte Areal westlich und östlich der Friedrichstraße vorzulegen. Außerdem sei es falsch gewesen, sich bei dem Verkauf auf ein Dreiecksgeschäft zwischen dem Land, dem Investor und den Erben Max Reinhardts einzulassen. Die elf Reinhardt-Erben hatten Ansprüche auf das Deutsche Theater im Tausch gegen das Spreedreieck fallen gelassen. Außerdem sei der Verkauf des Grundstücks samt der 45 Quadratmeter, die der Bahn gehörten, falsch gewesen. Fatal habe sich ebenso ausgewirkt, dass es zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Investor Müller-Spreer keinen Bebauungsplan für das Gelände gegeben habe. „Das hat Müller-Spreer zum Pokern ermuntert“, sagte Esser. Der Investor hatte in der Folge mit Schadenersatzansprüchen gedroht und erreicht, höher bauen zu dürfen als geplant. Dagegen waren die gegenüberliegenden Grundstücksbesitzer vorgegangen, weil der höhere Bau des Spreedreiecks ihre Gebäude verschatte.
Die Opposition beklagt darüber hinaus weitere Fehler der politischen Entscheider. So habe der damalige Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) darauf verzichtet, den Streit mit der Bahn über das Teilstück des Spreedreiecks in deren Besitz gütlich zu beenden und die Situation des Landes verschlechtert, indem die Ansprüche des Investors auf Schadenersatz grundsätzlich anerkannt habe. Auch seien andere Möglichkeiten, den Nachbarschaftsstreit zu schlichten, nicht verfolgt worden.
So sei ein „Flächenbrand an der Friedrichstraße entstanden“, sagte CDU-Haushaltsexperte Florian Graf. Das Areal sei ein Magnetfeld für Fehler der Stadtplanung, sagte Esser. Thilo Sarrazin und der ehemalige Senatsbaudirektor Hans Stimmann werden an diesem Freitag im Untersuchungsausschuss zum Spreedreieck als Zeugen gehört. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses muss spätestens im November vorliegen.