Laut schreiend und mit erhobener Hand war der Mann im November 2007 vor einer Berliner Schule auf Angela Merkel und ihren Staatsgast Nicolas Sarkozy zugestürmt. Nun ist der 26-Jährige vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden.

Wegen eines versuchten Angriffs auf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) musste sich ein 26-Jähriger vor dem Berliner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchte Körperverletzung und Widerstand vor. Die Polizei hatte den Mann am 12. November 2007 nur wenige Meter vor der Kanzlerin gestoppt, als er laut schreiend und mit erhobener rechter Hand auf Merkel und den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy zugestürmt war. Beide besuchten damals eine Schule in Berlin-Reinickendorf.

Der Angeklagte wurde nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz bestraft. Der Mann war auf die Bundeskanzlerin zugestürmt. Ein Sicherheitsbeamter hatte dies als Angriff gewertet und den Angeklagten zurückgerissen. Dabei wehrte sich der 26-Jährige. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden Gas- und Vorderladerwaffen sowie Munition und Sprengstoff gefunden. An dem Prozess hatte auch ein Gutachter teilgenommen. Er bescheinigte dem Mann eine schizotypische Störung.

Der Mann war der Polizei bereits früher aufgefallen. Ende 2006 waren bei ihm Pistolen, Platzpatronen und explosive Stoffe gefunden worden, obwohl gegen ihn ein „Waffenverbot für den Einzelfall“ verhängt worden war. Dies ist bei psychisch kranken Menschen oder Drogenabhängigen möglich. ddp/sei