Die Berliner Ausländerbehörde hat den Haftantrag gegen den vorübergehend im Kirchenasyl befindlichen kranken Tschetschenen zurückgenommen, teilte das Büro von Rechtsanwältin Antonia von der Behrens mit. Damit werde es keinen erneuten „Zugriffsversuch“ durch die Polizei geben.
Der 26-jährige Flüchtling war seit 12. Februar im Kirchenasyl einer evangelischen Gemeinde in Berlin-Friedrichshain. Ende vergangener Woche war der traumatisierte und an inneren Blutungen leidende junge Mann nach einer Untersuchung durch einen Polizeiarzt für reise- und transportunfähig erklärt und in ein Krankenhaus zur Behandlung gebracht worden. Auch im Krankenhaus wird er von Mitgliedern der evangelischen Galilä-Samariter-Gemeinde betreut.
Der junge Tschetschene sollte bis Dienstag nach Polen abgeschoben werden, weil bis zu diesem Datum Polen als Ersteinreiseland der EU für den Asylantrag zuständig ist. Danach wird der Asylantrag in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet.
Der Sohn eines inzwischen ermordeten Oppositionellen war 2007 aus seiner Heimat geflohen, nachdem er nach eigenen Angaben mehrfach verhaftet und gefoltert worden war. Er reiste im vergangenen Jahr weiter nach Deutschland, weil er sich in Polen nicht sicher fühlte und keine ausreichende medizinische Versorgung erhielt. Die Kirchengemeinde gewährte ihm aus humanitären Gründen Schutz in ihren Räumen, um eine ärztliche Behandlung in Berlin sicherzustellen.