Der seit rund drei Wochen in einem Berliner Kirchenasyl befindliche junge Tschetschene wird wegen Reiseunfähigkeit vorerst nicht abgeschoben. Nach einer polizeiärztlichen Untersuchung am Freitag in der Samariterkirche in Friedrichshain hat die Polizei entschieden, dass der 26-Jährige nicht reise- und transportfähig sei.

Gegen Mittag kamen drei Männer in die Galiläa-Samariter-Kirche in Friedrichshain und schauten sich um. Edeltraut Pohl dachte erst, es handele sich um Journalisten, da in Kürze die Pressekonferenz beginnen sollte. Etwas forsch bat sie deshalb die Männer, sie sollten bitte draußen warten. Doch diese weigerten sich. Auf ihre Drohung „Ich hole die Polizei!“ antworteten die drei Männer: „Wir sind die Polizei.“

Auch wenn sich anschließend ein freundliches Gespräch zwischen der Gemeinde-Seelsorgerin und den Polizisten entspann – die Szene die sich am Mittwoch abspielte, zeigte: Die Nerven lagen blank. Der Grund war ein 26-jähriger Mann aus Tschetschenien, der seit rund drei Wochen in der evangelischen Gemeinde unter Kirchenasyl lebt.

Jetzt aber hat sich zunächst ein Kompromiss gefunden, den sowohl die Behörden als auch die Gemeinde akzeptieren können. „Der junge Mann wurde von einem Polizeiarzt untersucht“, sagt Rechtsanwältin Canan Bayram der Berliner Morgenpost. „Dieser stellte fest, dass unsere Angaben über den Gesundheitszustand des 26-Jährigen zutreffend sind.“ So war vorher bekannt geworden, dass der Tschetschene an inneren Blutungen und einem Magengeschwür leide, das ihn transportunfähig mache. Am 10.März hätte er aber nach Polen abgeschoben werden soll, da er dort in EU-Gebiet einreiste. „Jetzt wird er zunächst längere Zeit im Krankenhaus liegen.“

Schutz für Bedürftige

Diese Situation bringt Entspannung in eine Lage, die ausweglos erschien. Immer wieder standen in den vergangenen Wochen Polizisten vor der Tür der Kirche und versuchten, den Tschetschenen festzunehmen. Die Kirche weigerte sich, ihn herauszugeben, und bezog sich auf die Tradition des Kirchenasyls. Demnach gewährt die Kirche Schutz für Bedürftige – auch wenn sie auf der Flucht vor Staatsbeamten sind. Im vergangenen Jahr sind in Berlin 20 solche Fälle bekannt geworden, die immer im Einverständnis mit den Behörden geregelt wurden. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist es im Fall des Tschetschenen nun offenbar auch dazu gekommen.