Ein Sexualstraftäter, der vor 20 Jahren als 17-Jähriger einen Säugling missbraucht hatte, soll im Juni aus der Haft entlassen werden. Das hat das Landgericht Berlin jetzt entschieden. Die Richter folgten mit ihrem Urteil der Einschätzung der Gutachter.

Ein vor 20 Jahren wegen eines Sexualmordes verurteilter Mann muss nach seiner Haft nicht in Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Berlin wies am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Der heute 38-Jährige wird demnach im Juni nach über 20 Jahren aus der Haft entlassen.

Im August 1988 war der damals 17-Jährige vom Stadtgericht Berlin-Ost wegen Entführung und Ermordung eines Säuglings sowie sexuellen Missbrauchs zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie angeordnet.

Die vergangenen zwei Jahrzehnte hatte der Mann sowohl im Gefängnis als auch in psychiatrischen Einrichtungen verbracht. Das Gericht folgte zwei Gutachtern, wonach aus heutiger Sicht „mit hoher Wahrscheinlichkeit keine weiteren Straftaten zu erwarten sind“. In der Vergangenheit sei es nur zu „verbalen Aggressionen“, aber nie zu Gewalttätigkeiten gekommen, betonte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung mit Vorfällen in der Gefängnisgärtnerei begründet, wo es zu beleidigenden Äußerungen gekommen war. Erst im Sommer 2008 war das Jugendstrafrecht dahingehend ergänzt worden, dass auch solche Vorfälle berücksichtigt werden können.

Grund für das damalige Verhalten des Inhaftierten sei eine falsche medikamentöse Behandlung gewesen, sagte der Richter. Der unter einer Persönlichkeitsstörung leidende Mann sehe ein, dass er krank sei und behandelt werden müsse. Er habe gelernt, seine „innere Grenze zu erkennen“ und sich bei Problemen an seinen Betreuer zu wenden.

Im November 1987 hatte der Jugendliche in Bernau und Buch zwei sieben Monate alte Säuglinge nacheinander im Kinderwagen entführt, während die Mütter im Geschäft waren. Weil Passanten kamen, war er im ersten Fall geflüchtet, ohne dem Kind etwas anzutun. Den zweiten Säugling hatte er unter einer Eisenbahnbrücke erst sexuell missbraucht und dann getötet.