Im Kampf gegen den Rechtsextremismus warnt der Brandenburger Verfassungsschutz vor Nummernschildern, die bevorzugt von Rechtsextremen genutzt werden. Neonazis würden demnach bestimmte Ziffern- und/oder Buchstabenkombinationen als Wunschkennzeichen nutzen, um so ihre Gesinnung nach außen zu zeigen.
„Diese dienen ebenso als Erkennungszeichen unter Gleichgesinnten“, wie es beim Verfassungsschutz heißt. Unter dem Titel „Falsche Kennung – Kritische Kombinationen auf Kfz-Kennzeichen“ informiert die Behörde deshalb in einer Broschüre und im Internet über Geheimcodes auf Nummernschildern, die auf eine „antidemokratische Einstellung“ hinweisen.
Tausende Autofahrer in Brandenburg könnten jetzt womöglich in Verdacht geraten, Mitglieder oder Sympathisanten der rechten Szene zu sein. Der Verfassungsschutz veröffentlichte zehn Nummernschilder als Beispiele, wie Rechtsextreme im Straßenverkehr auffallen oder provozieren wollen: Die Buchstabenkombination „HJ“ (Hitler Jugend), „NS“ (Nationalsozialismus) oder „KZ“ (Konzentrationslager) an der Stoßstange genüge oftmals schon.
Doch auch die Autos vermeintlicher Rechtsextremer könnten Ziel von Anschlägen werden. So sollen politische Gegner am 16. Oktober in Königs Wusterhausen das Auto eines Neonazis zerstört haben. Die örtlichen Rechtsextremen haben im Internet daraufhin bekannt gegeben, dass sie eine „Sonderkommission Parkplatz“ gegründet und eine Belohnung ausgesetzt haben.
Empfehlung der Bundesregierung
Bereits im Jahr 2000 erging vom Bundesverkehrsministerium an die Bundesländer die Empfehlung, Kombinationen, die auf ehemalige nationalsozialistische Vereinigungen oder Einrichtungen hinweisen, nicht zu verwenden. Im Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung wurde sich damals auf „SA“, „HJ“, „SS“, „KZ“ und „NS“ geeinigt. Jetzt empfiehlt die Bundesregierung den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen zusätzlich, keine Kennzeichen zu vergeben, die auf „umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen“.
Denn laut Brandenburger Verfassungsschutz machen neben Buchstaben auch bestimmte Zahlen Fahrzeugführer (rechts-)verdächtig: „18“ stehe für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet; AH = Adolf Hitler. „88“ bedeute „Heil Hitler“ und selbst die Zahl „14“ im Kennzeichen sei politisch belastet: Sie stehe für 14 Wörter, die ein amerikanischer Neonazi-Führer vor Jahren als Parole ausgegeben hat: „Wir müssen die Zukunft für unser Volk und die Zukunft unserer weißen Kinder sichern.“
Auch die „28“ im Kennzeichen – möglicherweise noch in Kombination mit einem kahlköpfigen Fahrer – sei suspekt: Die Zahl stehe für den zweiten und achten Buchstaben des Alphabets – als Abkürzung für „Blood & Honour“, eine im Jahr 2000 verbotene Skinheadorganisation. Der Verfassungsschutz empfiehlt: Ein Buchstaben-Zahlen-Mix wie zum Beispiel „KZ 18“ nach der Ortsmarke sei „die Verbindung einer unerwünschten Buchstabenkombination mit einer unerwünschten Ziffernkombination (und) sollte ebenfalls nicht verwendet werden“.
Tatsächlich tragen Rechtsextreme häufig die genannten Zahlencodes in der Öffentlichkeit. Vor allem aber auf der Bekleidung, mitunter auch als Tattoos in die Haut gestochen.
Zumindest in einem Satz weist der Brandenburger Nachrichtendienst darauf hin, dass nicht jeder Fahrzeugführer mit „kritischen Kennzeichen“ ein Rechtsextremer oder Sympathisant sein müsse: „Häufig gibt es Menschen, die auf ihren Kfz-Kennzeichen ihre Initialen und das Geburtsjahr verwenden möchten.“