Sie steht erneut vor Gericht: Arzthelferin Monika de Montgazon, die 888 Tage unschuldig im Gefängnis verbringen musste, weil ihr vorgeworfen wurde, ihren Vater aus Habgier bei lebendigem Leib in dessen Haus im Neuköllner Uhuweg verbrannt zu haben. Im April dieses Jahres hob ein Moabiter Schwurgericht ihre Verurteilung wegen Mordes auf und erließ einen Freispruch. „Das Feuer, das den 76-jährigen krebskranken Vater tötet, war ein tragischer Unglücksfall“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Genau fünf Jahre nach dem Tod des Vaters, am 18. September, beginnt nun für Monika de Montgazon ein Prozess vor einer Zivilkammer im Berliner Landgericht. Die Nachbarn des Vaters haben sie und ihre Schwester wegen der Folgen der noch nicht sanierten Brandruine auf Schadensersatz verklagt. So soll durch das kaputte Dach Feuchtigkeit in das Gemäuer der Nachbarn eingedrungen sein. Sanierungskosten: rund 100.000 Euro.
Monika de Montgazon und ihre Schwester können das nicht bezahlen. Die 52-Jährige lebt seit ihrer Haftentlassung von Hartz IV. Von den Behörden hat sie bislang noch nicht einmal die ihr zustehende Haftentschädigung von gerade einmal elf Euro pro Tag erhalten; insgesamt also 9768 Euro.
Für den Berliner Anwaltsverein ist das ein nicht hinnehmbarer Zustand. Der Vereinsvorsitzende Ulrich Schellenberg appellierte an die zuständigen Behörden, „alles zu tun, damit die äußerst schwierige Situation von Frau de Montgazon gemildert werden kann“. Das betreffe die zügige Auszahlung der Entschädigung, aber auch den Ausgleich des materiellen Schadens – Monika de Montgazon hatte für den Beweis ihrer Unschuld Gutachten erstellen lassen. Die Behörden sollten aber nicht nur zahlen, wenn sie zum Zahlen gezwungen seien, verlangte Schellenberg. „Sie sollten Frau de Montgazon auch bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützen“.
Ausgehend von dem Schicksal Monika de Montgazons hatte sich der Anwaltsverein schon vorher für eine Erhöhung der Haftentschädigung – der Verein denkt an 100 Euro pro Tag – eingesetzt. Diese Forderung wird von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) unterstützt. Sie werde sich in der nächsten Justizministerkonferenz für eine Änderung einsetzen, kündigte sie an. Für Monika de Montgazon, die mehr als zwei Jahre unschuldig im Gefängnis verbrachte, wird so eine Steigerung jedoch nicht mehr gültig sein.