Der Skandal hatte 2004 Berlins Tierfreunde erschüttert. Es war von überhöhten Gehältern und der missbräuchlichen Verwendung von Spenden die Rede. In dem Zivilprozess gehe es nun um Rückforderungen des Tierschutzvereins in sechsstelliger Höhe, sagte eine Gerichtssprecherin. Nach Angaben von Wolfgang Apel, Präsident des Berliner Tierschutzvereins und Vorsitzender des Deutschen Tierschutzbundes, belaufen sich die Forderungen auf rund 200.000 Euro.
Apel hatte damals auch Strafanzeige gegen den Geschäftsführer des Tierschutzvereins Volker Wenk, dessen Frau Carola Ruff, die als Tieramtsleiterin arbeitete, sowie weitere Mitarbeiter gestellt. Unter dem Druck der Anschuldigungen hatten sie ihre Ämter aufgegeben. Wenk und Ruff hatten über ihre Anwälte die Vorwürfe wie Veruntreuung, Zahlung überhöhter Gehälter, Spendenmissbrauch und Urkundenfälschung zurückgewiesen. Der Tierheim-Skandal war im November 2004 öffentlich geworden.
Laut Landgericht geht es in dem Zivilprozess um rund 300 Einzelfälle. Tierheim-Sprecher Marcel Gäding sagte, dem Tierschutzverein wäre es lieber gewesen, wenn zuerst der Strafprozess zur Klärung der Betrugsvorwürfe angesetzt worden wäre. Dieser Termin lasse jedoch "bedauerlicherweise noch immer auf sich warten". Die Staatsanwaltschaft wirft Wenk, Ruff und drei weiteren Ex-Tierheim-Mitarbeitern Untreue vor. Die Anklagebehörde hatte ihre Ermittlungen bereits Mitte 2006 abgeschlossen.
Der Berliner Tierschutzverein betreibt im Lichtenberger Ortsteil Falkenberg das größte Tierheim Europas.