In den Bundesländern gibt es Ausnahmen vom Rauchverbot:

Baden-Württemberg: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte, die Außengastronomie und das Reisegewerbe. Bußgelder nur für Raucher bis zu 40 Euro, im Wiederholungsfall 150 Euro.

Bayern: Ausnahmen bei geschlossenen Gesellschaften in Kneipen. Auch „Clublösungen“ sind möglich. Auf der Wiesn ist das Rauchen in Festzelten noch erlaubt. Bußgelder für Raucher und Gastronomen von fünf bis 1000 Euro.

Berlin: Ausnahmen in Hotel-, Pensions- und Fremdenzimmern. Bußgelder für Raucher bis 100 Euro, für Gastronomen bis 1000 Euro.

Brandenburg: Spezielle Ausnahmegenehmigungen können vom Landesgesundheitsamt erteilt werden, sofern kein Dritter gefährdet wird. Bußgelder für Raucher zwischen fünf und 100 Euro, für Gastwirte von zehn bis 1000 Euro.

Hamburg: Ausnahmen für Festzelte sowie Club- und Vereinsheime. Bußgelder für Raucher von 20 bis 200 Euro, für Gastronomen zwischen 50 und 500 Euro.

Hessen: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte sowie nicht öffentliche Vereinsräume. Bußgelder für Raucher bis 200 Euro und für Gastronomen bis 2500 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern: Ausnahme für Beherbergungsbetriebe. Dort können einzelne Gästezimmer als Raucherbereiche deklariert werden. Bußgelder für Raucher bis 500 Euro, für Gastronomen bis zu 10000 Euro.

Niedersachsen: Ausnahme in Beherbergungsbetrieben. Dort darf das Rauchen im Restaurant oder in der Bar erlaubt werden, wenn Speisen und Getränke nur an Hausgäste ausgegeben werden. Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro.

Nordrhein-Westfalen: Ausnahmen für Festzelte, geschlossene Gesellschaften in der Gastronomie und spezielle Rauchervereine. Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro.

Rheinland-Pfalz: Ausnahmen möglich für Wein-, Bier- und Festzelte. Bußgelder zwischen 500 Euro und 1000 Euro.

Saarland: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte sowie Vereinsheime und inhabergeführte Gaststätten ohne weitere Mitarbeiter. Bußgelder bis 200 Euro für Raucher und bis zu 1000 Euro für Wirte.

Schleswig-Holstein: Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte. Bei geschlossenen Gesellschaften können in der Gastronomie einzelne Räume zu Raucherzimmern deklariert werden. Bußgelder für Raucher und Wirte bis zu 1000 Euro.

Thüringen: Ausnahmen für Hotel-, Pensions- und Fremdenzimmer. Bußen: 20 und 500 Euro.