Konsequenzen

Das Flugverbot über Berlin

Luftraum: Eine Woche nach dem Absturz des Kleinflugzeugs vor dem Reichstag ist der Berliner Luftraum für Privat- und Hobbyflieger zum Teil gesperrt worden. Das "Flugbeschränkungsgebiet für Sichtflüge" galt über dem Innenstadtgebiet innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings. Die Behörden wollten damit Anschläge aus der Luft verhindern.

Flughäfen: Ausnahmen gab es zunächst nur für Polizei- und Rettungsflüge, Anflüge auf die innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie für angemeldete und genehmigte Instrumentenflüge.

Raketen: Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte den Einsatz von Luftabwehrraketen gegen Terror-Flieger, der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz eine Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Kampfhubschraubern für Berlin.

Existenz: Das Bundesverkehrsministerium hatte nicht bedacht, dass das Flugverbot von einem Tag zum anderen die Existenz einer Reihe kleinerer Flugunternehmen bedrohte, die touristische Flüge anbieten. Wasserflugzeuge, der Aussichtsballon Hi-Flyer und Staumelder mussten plötzlich am Boden bleiben. Für die Firmen war unverständlich, dass ihre Berufspiloten nicht mehr fliegen sollten, während jeder Hobbyflieger weiter den innerstädtischen Flughafen Tempelhof ansteuern durfte.

Lockerung: Zwei Wochen später wurde das Verbot wieder gelockert. Das Flugverbot über der Berliner Innenstadt blieb für Hobby- und Privatflieger zwar bestehen, für gewerbliche Flüge gibt es Ausnahmen unter Auflagen. Reichstag und Kanzleramt dürften aber in keinem Fall überflogen werden.

( ali )