Das Rauchen in Berliner Kneipen und Restaurants ist verboten - und das bereits seit Januar. Doch bislang gab es eine Schonfrist, damit sich alle daran gewöhnen können. Nun wird die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes von den Behörden kontrolliert und bei Verstößen ein Bußgeld verhängt - zumindest theoretisch.

Keine Razzia, keine Hatz: So lautet die Botschaft zum 1. Juli, wenn die zweite Stufe des Nichtraucherschutzgesetzes in Berliner Gaststätten in Kraft tritt. Seit 1. Januar 2008 gilt das Gesetz. Von heute an können die Behörden Bußgeldstrafen verhängen, wenn es missachtet wird. "Die Bezirke werden jetzt nicht losflitzen und sämtliche Gaststätten kontrollieren“, sagte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag im RBB-Inforadio. Sie würden punktuell oder bei entsprechenden Hinweisen Kontrollen vornehmen.

Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz ist nach Ansicht der Gesundheitssenatorin innerhalb der Übergangsfrist bis 30. Juni in Berlin gut angenommen worden. Nach einem halben Jahr lasse sich sagen, dass es in den meisten Bereichen keine Probleme gebe. Es bestehe eine „große Akzeptanz für das Gesetz“.

Lompscher wies Kritik zurück, es gebe in den Bezirken zu wenig Personal, um Kontrollen durchzuführen. Bereits im Herbst vergangenen Jahres sei festgelegt worden, dass 88 zusätzliche Dienstkräfte für die Ordnungsämter bewilligt werden. Diese würden aber nicht nur für den Nichtraucherschutz, sondern auch für den Jugendschutz und die Überwachung der Umweltzone eingesetzt.

Auch einige Bezirksämter haben bereits angekündigt, verhalten vorzugehen. Personalmangel und Klagen der Wirte beim Bundesverfassungsgericht sind die Gründe. „Wir gehen nicht gezielt auf Streife, um die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren“, sagt Jens-Holger Kirchner (Grüne), Stadtrat für öffentliche Ordnung in Pankow. „Wir stellen Wirte und Gäste nicht unter Generalverdacht.“ Doch dies sei kein Freibrief. Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind gehalten, bei ihren Gängen die Augen offenzuhalten. „Aber wir schnüffeln nicht hinterher.“ Außerdem warte er mit Spannung auf die Entscheidung der Richter, sagt Kirchner.

Kreuzberg-Friedrichshain will durchgreifen

Anders das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg. „Ab heute wird es Kontrollen geben“, kündigt Leiterin Marlies Meunier an. Sie hat 30 Mitarbeiter im Außendienst. Drei zusätzliche Kräfte bilden das Team Jugendschutz und Nichtraucherschutzgesetz. Sie tragen keine Uniform und werden anders als ihre Kollegen auch nach 22 Uhr unterwegs sein. Doch es solle keine Razzia geben, sagt die Amtsleiterin.

Man werde auch nicht täglich kontrollieren, „aber regelmäßig.“ Die Behörde kümmert sich zunächst um die 205 Hinweise aus der Bevölkerung, die seit Anfang des Jahres eingetroffen sind. „Einige Lokale tauchen dabei immer wieder auf“, sagt Marlies Meunier. „Die nehmen wir uns als erste vor.“ Betroffen sind Simon-Dach-Straße, Oranien- und Bergmannstraße. Etwa 4000 Gaststätten gibt es im Bezirk. Die Wirte seien informiert, dass von heute an Kontrollen erfolgen können.

Ein Verstoß gegen das Gesetz liegt vor, wenn Aschenbecher auf den Tischen stehen und das Hinweisschild zum Nichtraucherschutz fehlt. Die Bußgeldstrafe kann bis zu 1000 Euro betragen. „Dies wird aber am Anfang bestimmt nicht der Fall sein“, sagt Meunier. Einraum-Kneipen sind von den Kontrollen zunächst nicht betroffen.

„Wir werden es sehr verhalten angehen“, sagt auch Marc Schulte (SPD), der zuständige Stadtrat in Charlottenburg-Wilmersdorf. 115 Hinweise auf Missachtung des Gesetzes seien zwischen Januar und Juni 2008 eingegangen. „Sie werden zunächst abgearbeitet.“ Wie hoch die Strafen ausfallen, soll auch vom Verhalten des Wirtes abhängen. Wer sich einsichtig zeigt, kann mit Milde rechnen.

Mittes Stadtrat für öffentliche Ordnung sagt, er habe kein Personal für die Kontrolle des Nichtraucherschutzgesetzes. „Wenn es eine Anzeige gibt, werden wir ihr nachgehen“, kündigt Joachim Zeller (CDU) an. Gegebenfalls werde ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet.

Das Rauchen in Gaststätten ist von heute an bundesweit verboten. Als letzte deutsche Länder lassen Nordrhein-Westfalen und Thüringen entsprechende Gesetze in Kraft treten. Bereits seit dem 1. Januar ist in Berlin das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Gaststätten und Diskotheken verboten. In Kneipen darf nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden. Bei Verstößen drohen Bußen von bis zu 100 Euro für Gäste und von bis zu 1000 Euro für Wirte. Mit dem Gesetz sollen Nichtraucher vor Tabakqualm geschützt werden.

mit ddp/mim