Kleingedrucktes

Verbraucherzentrale mahnt Berliner Fernbus-Unternehmen ab

Foto: DB Regio Bus AG / dpa-tmn

Seit der Öffnung der Marktes im vergangenen Jahr boomen die Fernbus-Linien - auch in Berlin. Wer damit reist, sollte das Kleingedruckte lesen: Verbraucherschützer monieren „abenteuerliche“ Klauseln.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nach dem Start der Fernbuslinien im vergangenen Jahr die Anbieter unter die Lupe genommen und zahlreiche Mängel entdeckt. Vor allem im Kleingedruckten der Geschäftsbedingungen hätten die Experten „mehr als 100 abenteuerliche Klauseln“ entdeckt, sagte am Mittwoch Vorstand Klaus Müller beim Jahresrückblick 2013 der Verbraucherschützer in Düsseldorf.

Neun Unternehmen seien bereits abgemahnt worden, teilte die Verbraucherzentale mit. Darunter sind auch zwei Unternehmen, die in Berlin aktiv sind: Berlin Linien Bus GmbH, an der auch die Deutsche Bahn beteiligt ist, und Mein Fernbus GmbH. Bundesweit wurden vier Unternehmen sogar Klagen angedroht: Die Anbieter Omnibusverkehr Franken GmbH, National Express Germany GmbH, Deutsche Touring GmbH, Flixbus GmbH haben nun die letzte Chance auf Nachbesserung ihrer Geschäftsbedingungen.

Kein Geld zurück und versperrte Bordtoilette

Seit der Öffnung der Marktes im vergangenen Jahr sind mehr als 200 sind als Fernbuslinien am Start. Doch das Kleingedruckte sollte sich Reisende genau anschauen. Die von den Verbraucherschützern entdeckten Verstöße bezögen sich hauptsächlich auf die Erstattung des Reisepreises bei Nichtantritt der Fahrt: So schließen Anbieter bei Nichtantritt der Fahrt die Erstattung gänzlich aus - obwohl der Unternehmer zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn der Platz an jemand anderen vergeben wird. Zudem halten einige Buslinien-Betreiber Abweichungen vom Fahrplan von bis zu zwei Stunden für normal und schließen jegliche Ersatzansprüche aus.

Auch wer während einer langen Fahrt mal unbedingt auf Toilette muss, hat nicht überall einen Anspruch darauf - zumindest nicht laut Geschäftbedingungen. Andere Unternehmen würden die Haftung für Sachschäden auf 1.000 Euro pro Person beschränken, während das Gesetz 1.200 Euro für jedes Gepäckstück vorschreibt, moniert die Verbraucherzentrale.

( BM )