Als einen „gigantischen wohnungspolitischen Skandal“ bezeichnet Sebastian Jung seine Situation. Der Vermieter seiner Sozialwohnung in der Schöneberger Straße in Kreuzberg verlangt zum 1. April 2014 eine Mietzahlung in Höhe von 9127 Euro – rückwirkend für 27 Monate.
Als Mieter einer Sozialwohnung ist Jung nicht in der Lage, diesen Betrag zu zahlen. „Es ist ein Gefühl, als setze man mir die Pistole auf der Brust mit der Forderung ‚Geld her oder Wohnung weg‘“, sagt Jung. Die bisherige Kaltmiete für seine 50 Quadratmeter große Wohnung wurde von 268,95 Euro auf 656,99 Euro erhöht, sodass er inklusive Nebenkosten bald 833,58 Euro monatlich zahlen soll.
Zusätzlich zu dieser drastischen Mietsteigerung soll Jung rückwirkend für 27 Monate 9127,08 Euro nachzahlen.
Anschlussförderung entfällt
Zwar kann im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau eine sogenannte Mietpreisgleitklausel zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden, die eine rückwirkende Mieterhöhung ermöglicht. Allerdings handelt es sich in der Praxis dabei um Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, die meist unter einem Euro pro Quadratmeter liegen und die Forderung an Sebastian Jung in keinem Fall erklären würden.
Noch deutlicher beurteilt Carsten Brückner, Vorsitzender von Haus & Grund Berlin, die Lage: „Im sozialen Wohnungsbau geht eine nachträgliche Mieterhöhung nicht. Selbst beim Wegfall einer Anschlussförderung gelten Mietsteigerungen nur für die Zukunft.“
Brückner bezieht sich auf eine langjährige Regelung, nach der in Berlin Sozialwohnungen nach dem üblichen Förderungszeitraum von 15 Jahren im Anschluss meist für weitere 15 Jahre subventioniert wurden. Um massiv Kosten einsparen zu können, beschloss der Senat 2003 den Wegfall dieser Anschlussförderung. Laut Berliner Mieterverein handelt es sich um etwa 28.000 Wohnungen, die zwischen 1986 und 1997 als Sozialwohnungen errichtet worden sind. Die Grundförderung läuft 15 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes aus, das heißt, betroffene Mieter müssen dem Baujahr ihrer Wohnung 15 Jahre hinzufügen, um herauszubekommen, wann die Förderung wegfallen wird.
Unabhängig davon, ob die rückwirkende Zahlungsforderung an Sebastian Jung juristisch zulässig ist oder nicht – eine saftige Mieterhöhung für die Zukunft muss er auf jeden Fall befürchten. Seine Wohnung in der Fanny-Hensel-Siedlung gehört zu den 28.000 Wohnungen, die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind. Als es die Förderung noch gab, wurde die Differenz zwischen Sozial- und Kostenmiete vom Land beglichen. Mit dem Wegfall kann der Vermieter nun die volle Miete verlangen, die ohne Subventionen allerdings erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Nettokaltmieten von zehn bis 20 Euro pro Quadratmeter und Monat rechtswirksam vom Vermieter gefordert werden können. Den Mietern bleiben dann häufig nur noch die Kündigungen ihrer Mietverhältnisse.
Umzugshilfen für Bewohner geplant
Laut Daniela Augenstein, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, beläuft sich die Zahl der von diesem Problem betroffenen Mieter nur auf wenige Fälle pro Jahr. „Zudem werden diese Bewohner durch Mieterberatungen und Umzugshilfen vom Land Berlin unterstützt“, sagt Sprecherin Augenstein. Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) würden von den Wohnungsbaugesellschaften bevorzugt mit neuen Wohnungen versorgt. Für Mieter ohne WBS gebe es zudem einen sogenannten Umsetzungsschein, der den Betroffenen eine neue Sozialwohnung verschafft, ohne das eine erneute Prüfung auf Berechtigung erforderlich ist.