Der Streit in der Koalition, wie Berlin künftig die Gründung von Privatschulen finanziell fördern soll, ist offenbar beigelegt. Nach Informationen der Berliner Morgenpost haben sich SPD und CDU auf zwei Punkte geeinigt, in denen das Schulgesetz geändert werden soll.
Bisher galt in Berlin die Regelung, dass private Schulgründungsinitiativen unter das „Dach“ eines bewährten Schulträgers schlüpfen konnten, um so die für neue Privatschulen vorgeschriebene Wartezeit auf staatliche Zuschüsse zu umgehen. Diese beträgt fünf Jahre bei Grundschulen und drei Jahre bei allen anderen Schultypen. Die SPD wollte diese Möglichkeit abschaffen, um dem Missbrauch der Regelung einen Riegel vorzuschieben. Häufig hätten Privatschulen, so die Begründung, den Träger gewechselt, wenn die staatliche Mitfinanzierung bewilligt war und das Geld floss. Die CDU war als Unterstützerin der freien Schulen gegen eine Änderung.
Bei Trägerwechsel Geld zurück
Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Bewährte-Träger-Regelung grundsätzlich erhalten bleibt. Allerdings wird jetzt eine gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung geschaffen. Das heißt: Schulen müssen künftig die Zuschüsse des Landes zurückzahlen, wenn sie innerhalb der doppelten Wartefrist – also innerhalb von sechs Jahren, bei Grundschulen zehn Jahren – den Träger wechseln.
Der zweite Punkt betrifft private Berufsschulen. Sie sollen künftig nur noch dann einen Anspruch auf Zuschüsse haben, wenn die neue Schule derselben Schulart und demselben Berufsfeld des bewährten Trägers angehört. Dies geschehe aus Gründen der Qualitätssicherung. In Berlin gibt es 13 Berufsfelder: Wirtschaft und Verwaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztechnik, Mode und Bekleidung, Chemie/Physik/Biologie, Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Körperpflege, Ernährung/Hauswirtschaft/Gastgewerbe, Agrarwirtschaft sowie Sozialwesen.
Dem Vernehmen nach soll die beabsichtigte Änderung des Schulgesetzes am kommenden Dienstag in der Senatssitzung besprochen werden. Das neue Schulgesetz sollte eigentlich schon im September beschlossen werden, dies wurde aber wegen des Streits um die Privatschulfinanzierung zurückgestellt. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte darauf verwiesen, dass bereits 13 andere Bundesländer keine Sonderregelung für „bewährte Träger“ mehr hätten. Auch Berlin habe seinen Nachholbedarf bei Privatschulen aufgeholt.