Die Klage der Wasserbetriebe gegen die Zuständigkeit des Kartellamts bei der Überprüfung der Wasserpreise hat bislang Kosten in Höhe von 5,3 Millionen Euro verursacht. Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) entfallen davon 4,4 Millionen auf Beraterleistungen und 935.000 Euro auf Personalkosten. Der Streit darüber schwelt seit drei Jahren. Die Wasserbetriebe bestreiten, dass das Kartellamt für die Überprüfung der Berliner Wassertarife zuständig ist. Das Bundeskartellamt ist anderer Auffassung. Es überprüfte die Preise und verfügte im vergangenen Jahr eine Preissenkung in Höhe von 14,5 Prozent auf den Frischwasserpreis.
Urteil soll im Januar 2014 fallen
Die Klage der Wasserbetriebe ist vor dem Hintergrund der Rekommunalisierung des Unternehmens umso unverständlicher, weil der Vorstand sich damit gegen den erklärten Willen des Eigentümers richtet. Das Land Berlin hat stets sein Interesse formuliert, die Wasserpreise senken zu wollen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, bei dem die Klage der Wasserbetriebe anhängig ist, hatte im September durchblicken lassen, dass es bei derzeitigem Sachstand keine Einwände gegen die Überprüfung der Preise durch das Bundeskartellamt sieht. Das Urteil soll am 14. Januar 2014 verkündet werden. Die Verfahrenskosten würden auch in die Berechnung der Wassertarife einfließen, so Yzer.
Preisersparnis von 12,6 Prozent vorgesehen
Die Wirtschaftssenatorin bekräftigte am Donnerstag, die Wasserpreise bereits zum 1. Januar 2014 senken zu wollen. Umstritten ist im Senat allerdings noch, in welcher Höhe. Neben der vom Bundeskartellamt verfügten Senkung, strebt die CDU eine weitere Preisersparnis für die Berliner von insgesamt 12,6 Prozent an. Das entspricht einer Senkung des Wasserpreises um 50 Cent je Kubikmeter.