Die Zivilkammer 63 des Berliner Landgerichts hatte am Freitag schon bei der mündlichen Verhandlung deutlich ihre Sicht dargelegt. Was bei den Mietern der Moabiter Calvinstraße 21 große Hoffnungen weckte. Und sie lagen auch richtig damit: Die Richter wiesen in dem Berufungsverfahren eine Klage des Vermieters zurück.
In der Konsequenz wird es in dem Haus – zumindest in absehbarer Zeit – keine weiteren Modernisierungsarbeiten geben dürfen. Und die Mieter müssen auch nicht, wie vom Vermieter gefordert, wegen Baumaßnahmen zeitweise in andere Wohnungen ziehen. Gegen dieses Urteil der Zivilkammer für Mietsachen kann auch nicht mehr Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden.
Es ist ein Zwischenergebnis in einem Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter, der schon seit Jahren schwelt und die Calvinstraße 21 weit über die Bezirksgrenzen hinaus zu einem Symbol für Widerstand von Mietern werden ließ. Die Probleme begannen, als der Vermieter, die Terrial Stadtentwicklung GmbH, 2008 mit Bau- und Modernisierungsmaßnahmen des Gebäudekomplexes begann.
Angst vor Mietsteigerungen nach der Sanierung
Um eine Tiefgarage errichten zu können, wurde der grüne Hof aufgerissen. Der Fahrstuhl wurde demontiert – musste nach einem Gerichtsentscheid aber neu eingebaut werden. Mehrfach wurden Wasser und Strom abgestellt. Einige Bewohner minderten die Miete, ihnen wurde gekündigt, vorsorglich nahmen sie die Mietminderung zurück und zogen vor Gericht. Im Hintergrund steht natürlich immer auch die Sorge, dass die Miete nach der Sanierung beträchtlich steigen könnte.
Im Mai dieses Jahres entschied die Zivilkammer 63, dass die Mieter Belästigungen durch Bauarbeiten in der Innenstadt ohne Anspruch auf Mietminderungen hinnehmen müssten. Damit korrigierte die Kammer Urteile des Amtsgerichts.
Mieterin legte Berufung vor dem BGH ein
Besonders drastisch und juristisch widersprüchlich ist die Situation für die 66 Jahre alte Mieterin Helga Brandenburger. Als sie nach einem Arztbesuch im April 2010 nach Hause kam, waren im Zuge der Bauarbeiten die Fenster in Küche und Bad zugemauert worden. Der Vermieter stützte sich dabei auf eine Baugenehmigung.
Im Juli 2012 gab es in erster Instanz die Entscheidung, dass die Mauer wieder abgerissen werden müsse; letztlich also ein ganzes Haus, das neben der Calvinstraße 21 errichtet wurde. Im Mai dieses Jahres korrigierte die Zivilkammer 63 dieses Urteil. Helga Brandenburger wurde jedoch eine 20-prozentige Mietminderung zugebilligt. Außerdem konnte sie Revision beim BGH einlegen – was sie auch tat. „Es war heute ein erster Schritt. Und ich bin auch zufrieden damit“, sagte die Rentnerin am Freitag. „Aber wir wissen nicht, wie es nun gerichtlich weitergeht.“