Harald Ehlert, Ex-Chef der Berliner Treberhilfe, geriet in die Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass er monatlich 23.000 Euro verdient. In Kürze beginnt gegen ihn ein Prozess wegen Steuerstraftaten.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Treberhilfe, Harald Ehlert, erhoben. Dem 51-Jährigen werden nach Informationen der Berliner Morgenpost mehrere Steuerstraftaten zur Last gelegt.
Wegen des Steuergeheimnisses halten sich die Behörden mit Auskünften über die Beschuldigungen jedoch bedeckt. „Gegen Herrn E. wurde Anklage erhoben“, bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Berliner Morgenpost. „Die Anklage wurde dem Betroffenen zugestellt, und ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlung steht bereits fest.“
Demnach beginnt der Prozess gegen Ehlert am 26. August 2013 vor dem Landgericht Berlin. Bislang hat das Gericht drei weitere Termine für die Hauptverhandlung veranschlagt.
23.000 Euro Monatsgehalt
Harald Ehlert war im Februar 2010 in die Schlagzeilen geraten, als bekannt geworden war, dass er einen Maserati als Dienstwagen nutzte, rund 23.000 Euro pro Monat verdiente und eine Wohnung in einer Treberhilfe-Villa bewohnte. In der Folge wurde diskutiert, wie viel Geld Führungskräfte in der Sozialwirtschaft verdienen dürfen. Die damalige Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) sorgte mit dem Diakonischen Werk, unter dessen Dach die Treberhilfe organisiert war, für den Abschied Ehlerts aus der Obdachlosenarbeit. Im März 2010 trat er als Geschäftsführer zurück. Zuvor hatte er die Treberhilfe zum Berliner Marktführer aufgebaut und jährlich etwa 15 Millionen Euro umgesetzt.
Es war der 29. April 2010, als Ermittler der Staatsanwaltschaft mehrere Büros der Treberhilfe an der Hauptstraße in Schöneberg und in Caputh (Brandenburg) durchsuchten. Schon damals waren Beamte der Steuerfahndung an der Aktion beteiligt. Die Durchsuchung habe mit den Vorwürfen gegen den einstigen Treberhilfe-Geschäftsführer Harald Ehlert zu tun, sagte damals Frank Biskup, damaliges Mitglied des Aufsichtsrates der gemeinnützigen GmbH. Vorangegangen waren Strafanzeigen der Sozialsenatorin Carola Bluhm sowie des Diakonievorstands Thomas Dane, damals Mitglied im Aufsichtsrat der Treberhilfe.
„Maserati war eine überflüssige Provokation“
Seitdem geriet Ehlert immer wieder in die Schlagzeilen, teilweise auch weil er die Öffentlichkeit selbst suchte. Noch im selben Jahr des Maserati-Skandals entschuldige er sich für den Dienstwagen. „Das war eine zu starke und völlig überflüssige Provokation“, sagte er im Dezember 2010 auf einer Pressekonferenz. Gleichzeitig wurde bei dem Termin bekannt, dass der Maserati entgegen anders lautenden Meldungen noch nicht verkauft war, sondern noch immer der Treberhilfe gehörte. Der angebotene Preis habe nicht dem Wert des Wagens entsprochen, sagte Ehlert.
Die Villa in Caputh und sein Gehalt verteidigte Ehlert hingegen. Auch bekannte er sich zu dem Fuhrpark der Treberhilfe, in dem sich mehrere BMW befanden. Der X5 beispielsweise biete mit sieben Sitzen so viel Platz wie ein VW-Bus, „nur er ist schöner“, sagte Ehlert damals. Die BMW seien nicht teurer gewesen als andere Marken. Zudem stellte Ehlert klar: „Wir sind keine Spendenorganisation. Wir leisten Dienstleistungen gegen Entgelt.“
Insolvenz der alten Treberhilfe
Knapp ein Jahr später wurde bekannt, dass die gemeinnützige Treberhilfe GmbH Insolvenz angemeldet hatte. Zwei Wochen später übernahm der Evangelische Diakonieverein Berlin-Zehlendorf die Geschäfte und die rund 100 Mitarbeiter sowie die betreuten Obdachlosen. Ehlert gab seinerzeit dem Land Berlin Schuld an der Insolvenz. Seiner Meinung nach habe das Land selbst die Insolvenz verursacht, indem die Verträge mit der Treberhilfe im Mai 2011 fristlos gekündigt worden und die Entgeltzahlungen für erbrachte Leistungen über Monate ausgeblieben seien.
Etwa neun Monate später folgte eine weitere Schlagzeile: Das Arbeitsgericht wies im September 2012 eine Klage des ehemaligen Geschäftsführers gegen die Neue Treberhilfe gGmbH ab. Ehlert wollte für 23.000 Euro brutto im Monat als Arbeitnehmer mit besonderer Projektverantwortung weiterbeschäftigt werden. Die Vorsitzende Richterin konnte jedoch kein Arbeitsverhältnis erkennen. Ehlert habe bei der neu gegründeten Treuhandgesellschaft Ende März 2010 die Mehrheit der Gesellschaftsanteile gehalten. Erhebliche wirtschaftliche Macht habe er letztlich auch durch seine Bürgschaften – immerhin über drei Millionen Euro – innegehabt. Ehlert hatte seine Gesellschaftsanteile 2010 nach Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit auf eine Treuhandgesellschaft übertragen. Der Aufsichtsrat hatte Ehlert mitgeteilt, dass ein Anstellungsvertrag weiter fortbestehe. Er erhielt weiterhin, so die Richterin, seine Geschäftsführer-Vergütung.
Ehlert wollte Schadensersatz
Streitig zwischen den Parteien blieb allerdings, ob die neuen Geschäftsführer gegenüber Ehlert weisungsgebunden waren. Als der Betrieb dann im November 2011 vom Insolvenzverwalter verkauft wurde, kündigten sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Evangelische Diakonieverein Berlin-Zehlendorf Ehlert. Der neue Träger bestritt, dass es ein weiterführendes Beschäftigungsverhältnis gab.
Im März 2013 wies das Landesarbeitsgericht die Klage des Sozialmanagers in zweiter Instanz ab. Als Miteigentümer der Treberhilfe sei er kein Arbeitnehmer, der von einem Betriebsübergang profitieren könne, urteilten die Richter. Ehlert kündigte an, das Land Berlin auf Schadenersatz zu verklagen. Denn die Richter hatten ein Vorgehen der Sozialverwaltung bestätigt, das Ehlert als ein „Berufsverbot“ bezeichnete. Die Behörde hatte festgelegt, dass Berlin keine Verträge mit der Treberhilfe beziehungsweise ihrer Nachfolgefirma abschließen werde, solange Ehlert dort beschäftigt sei.
Für eine Stellungnahme angesichts der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft war Harald Ehlert auf Anfrage der Morgenpost am Freitag nicht erreichbar.