Bei einem Mediziner der Charité sind nach Erkältungssymptomen die Masern festgestellt worden. Ein Vater glaubt, dass der Arzt sein Baby angesteckt hat. Die Klinik wehrt sich gegen Vorwürfe.

Bei einem Arzt der Charité sind nach Erkältungssymptomen die Masern diagnostiziert worden. Ein Vater ist davon überzeugt, dass der Mediziner seine kleine Tochter auf der Rettungsstelle angesteckt hat, als das Mädchen dort behandelt wurde. Außerdem wirft Vater Marcus M. der Klinik vor, auch nach Erkennen der ansteckenden Krankheit des Arztes nicht informiert worden zu sein.

Die Charité wehrt sich gegen die Vorwürfe, zum Zeitpunkt der Behandlung sei die Masern-Erkrankung bei dem Mediziner bereits erkennbar gewesen. Zudem habe der Arzt bereits als Kind Masern gehabt, so dass eigentlich nicht davon auszugehen gewesen sei, dass er noch mal Masern bekomme.

Masern erst neun Tage später festgestellt

Das Kind wurde am 31. März in der Charité behandelt, zu diesem Zeitpunkt bestand in Berlin ein auffälliger Ausbruch an Masernerkrankungen, so die Charité auf Anfrage. „Zwischen dem Kontakt mit dem betroffenen Kind und der Maserndiagnose des Mitarbeiters lagen neun Tage. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich das Kind auch durch eine andere Person außerhalb des Krankenhauses angesteckt haben könnte“, sagte Charité-Sprecherin Manuela Zingl am Freitag.

Die Dienstfähigkeit des Arztes sei trotz leichter Erkältungssymptomatik nicht eingeschränkt gewesen. Zudem habe der betroffene Mitarbeiter die nötigen Hygienemaßnahmen wie Händedesinfektion und Mundschutz eingehalten, so die Sprecherin weiter.

„Ich fühlte mich ein wenig überrumpelt“

Marcus M. aus Zehlendorf hatte seine damals zehn Monate alte Tochter, bei der wegen einer vorherigen Herz-Operation ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand, wegen einer leichten Erkältung am Ostersonntag vorsorglich in die Charité gebracht. In der Erste-Hilfe-Station habe er sogleich darauf hingewiesen, dass seine Tochter eine Risikopatientin sei. „Wir durften in einem separaten Raum auf einen Arzt warten. Der Mediziner betrat den Behandlungsraum mit Mundschutz den Raum und sagte gleich, er sei stark erkältet“, erinnert sich der Vater. Obwohl er angesichts des riskanten Umstands besorgt war, ließ er den Arzt gewähren. „Ich fühlte mich ein wenig überrumpelt.“ Sein Kind konnte nach der Behandlung wieder nach Hause, bestätigte auch die Charité.

Vater verzichtet auf juristische Schritte

„Zwei Wochen später wurden bei meiner Tochter die Masern festgestellt. Das entspricht der Inkubationszeit von zehn bis 14 Tagen“, sagt Marcus M., der überzeugt ist, dass die Behandlung durch einen erkrankten Mediziner ohnehin „grob fahrlässig“ sei. Zudem sei er von der Klinik nicht umgehend über die Masern-Erkrankung des Arztes unterrichtet worden – weder von der Charité noch vom Gesundheitsamt. „Es wären noch fünf Tage Zeit gewesen“, so der Vater.

Marcus M. sagte, ihm sei klar, dass der Beweis schwer zu führen sei, dass die Maserninfektion von dem Arzt stamme. Deshalb sehe er auch von juristischen Schritten ab. Gleichwohl sei es bedenklich, das ein erkälteter Arzt Kleinkinder in einer Rettungsstelle behandeln dürfe. Der Mann hätte noch mehr Patienten infizieren können, so Marcus M. weiter.

Die Charité verweist darauf, dass eben dies nicht geschehen sei. Kein anderer Patient sei dort an Masern erkrankt, so Manuela Zingl. Im übrigen bedaure die Charité die Erkrankung des Kindes, insbesondere angesichts der schweren Vorerkrankung.