Hotelgäste in Paris, Rom, Barcelona und Hamburg müssen sie bereits zahlen. Jetzt wird auch Berlin eine Übernachtungssteuer erheben.
Berlin-Touristen sollen nach dem Willen der Landesregierung ab Juli 2013 eine Bettensteuer von fünf Prozent für Übernachtungen in der Hauptstadt zahlen. Das beschloss der Berliner Senat am Dienstag.
Laut Senat sollen neben Hotels und Pensionen auch Vermieter von privaten Ferienwohnungen sowie Jugendherbergen und Campingplätze die Steuer abführen.
Demnach wird die geplante City Tax nur bei privaten Übernachtungen von einer Dauer bis zu drei Wochen erhoben. Das Land rechnet mit Einnahmen von rund 25 Millionen Euro jährlich. Von den rund 25 Millionen Übernachtungen in Hotels und Pensionen, die Berlin im Jahr 2012 verzeichnete, seien 55 Prozent Privatreisen gewesen, sagte Nußbaum.
„Die Erfahrung in anderen Städten zeigt: Eine moderate Steuer hält niemanden davon ab, eine Reise in eine so spannende Stadt wie Berlin zu unternehmen“, erklärte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) am Dienstag. Im Vorfeld war die Abgabe von Hotelbetreibern kritisiert worden.
Geschäftsreisende sind von der Steuer ausgenommen. Die Angabe des Reisezwecks ist freiwillig. Wer keine Steuer bezahlen will, muss jedoch glaubhaft machen, dass er geschäftlich unterwegs ist. Der Gesetzentwurf wird jetzt vom Senat im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Die technische Umsetzung des Gesetzes soll jetzt mit den Hotellerieverbänden beraten werden.
Gerichtsverfahren gegen ähnliche Steuern in anderen Städten
Unmittelbar nach dem Senatsbeschluss hat die CDU im Abgeordnetenhaus Bedenken geäußert. Die Fraktion begleite den Entwurf des Finanzsenators „reserviert“, teilte der kleine Koalitionspartner mit. Nußbaums Vorschlag sei nicht rechtssicher, hoben die Christdemokraten hervor. „Wir werden dazu in der Koalition noch weitere Gespräch führen.“
Das Vorhaben ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Gegen ähnliche Steuern in anderen Städten laufen aber Verfahren an Verwaltungsgerichten. Diese sieht Finanzsenator Nußbaum gelassen, zuständig für Steuern seien die Finanzgerichte. Er stützt sich auf Gutachten des Juristen Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität.
Der Senat plant, dass 20 bis 22 Verwaltungsmitarbeiter für die Steuer benötigt werden. In Stichproben werde kontrolliert, ob der geschäftliche Charakter der Reise auch glaubhaft belegt sei. Nußbaum betonte: „Wir wollen keine Steuerpolizei aufmachen.“ Der Hotelier müsse nicht dafür gerade stehen, dass die Erklärungen seiner Kunden richtig seien.
Datenschutzbeauftragter sieht rechtliche Mängel
Deutlicher kritisierte Berlins Datenschutzbeauftragter das Vorhaben. Die vom Senat geplante Übernachtungssteuer verstößt aus seiner Sicht gegen geltendes Recht, sagte Alexander Dix. „Niemand kann gezwungen werden, in einem Hotel zu sagen, warum er dort übernachtet“, so Dix am Dienstag. „So wie die City Tax jetzt geplant ist, geht es nicht.“
„Die Abgabenordnung sieht diese Glaubhaftmachung im Beherbergungsbetrieb nicht vor“, sagte Dix, der sich zusätzlich auf das Berliner Datenschutzgesetz beruft. Danach müssten die Finanzbehörden Auskünfte unmittelbar beim Hotelgast einholen, nicht mit Hilfe des Hoteliers. „Die Informationspflicht besteht gegenüber den Finanzbehörden, nicht gegenüber dem Hotel.“
Dehoga kündigt juristische Schritte an
Der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Thomas Lengfelder, kündigte am Dienstag juristische Schritte gegen die Einführung der Bettensteuer an. „Die Branchenmitglieder können versichert sein, dass der Dehoga Berlin alles unternehmen wird, um das Vorhaben des Senats zu verhindern, oder, wenn das nicht möglich ist, gemeinsam mit den Hotels klagen“, sagte Lengfelder.
Wenn nur die privat veranlassten Übernachtungen mit einer Steuer belegt werden sollen, müsste der Hotelier zunächst feststellen, ob die Übernachtung privat oder beruflich veranlasst sei. „Nach vorliegenden Stellungnahmen der Landesbeauftragten für Datenschutz ist dies aber gar nicht möglich, der Hotelier würde dann als verlängerter Arm der Finanzverwaltung in Erscheinung treten“, warnte Lengfelder. Dies sei faktisch rechtswidrig und auch praktisch nur schwer umzusetzen.
Die Industrie- und Handelskammer lehnte die Steuer ab. Sie hält den Verwaltungsaufwand gemessen an den Einnahmen für zu hoch und sieht eine Belastung für den Tourismus, auch für den Messe- und Kongressstandort. Die Grünen forderten, Jugendherbergen und Gäste unter 18 Jahren von der Steuer auszunehmen.
Kultur will von der City Tax profitieren
Kulturstaatssekretär André Schmitz bezeichnete die geplante Einführung der Bettensteuer als großen Erfolg für den Kulturstandort. „Das wird die international hoch angesehene Kulturszene der Stadt nachhaltig stärken. Nun kommt es darauf an, mit den zusätzlichen Geldern die große Vielfalt der Berliner Kultur zu sichern und wo immer es geht auszubauen“, sagte Schmitz nach Angaben eines Sprechers am Dienstag.
„Wir werden nicht alle Wünsche erfüllen können, aber haben einen wichtigen Schritt getan.“ Schon im Vorfeld hatten zahlreiche Kulturinstitutionen gefordert, die zusätzlichen Mittel für kulturelle Zwecke zu verwenden.