Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) hat die Berliner Hauseigentümer davor gewarnt, ihren Mietern die zu viel gezahlten Wassergebühren nicht auszuzahlen. „Die Rückzahlung ist mit der Jahresabrechnung zu verrechnen, jede andere Regelung ist rechtswidrig“, sagte Heilmann (CDU). Im Streit über die Gebühren geht der Senat damit auf Konfrontationskurs zum Eigentümerverband Haus und Grund.
Dabei geht es um 59 Millionen Euro, die die Berliner Wasserbetriebe laut Bundeskartellamt im vergangenen Jahr von den Berliner Bürgern zu viel für ihr Wasser kassiert haben. Dieses Geld – rund 13,50 Euro pro Person – fließt nun als Reaktion auf eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen den mehrheitlich landeseigenen Berliner Versorger an die Hauseigentümer zurück.
Doch die Wasserbetriebe zahlen nur unter Vorbehalt, weil sie gegen die Kartellamtsverfügung, die Trinkwasserpreise um 15 Prozent zu senken, noch juristisch zu Felde ziehen. Deshalb empfiehlt Haus und Grund den Eigentümern, das Geld erst mal zu behalten, um es nicht irgendwann von Mietern zurückverlangen zu müssen.
Eigentümer wollen Geld auf Treuhandkonten parken
„Sie können nicht sagen, weil ich möglicherweise 2016 was bezahle, rechne ich das nicht ab“, sagte Heilmann dazu. Vermieter müssten das Geld zwar nicht schon vor der Jahresabrechnung an die Mieter weitergeben, aber in der Jahresrechnung sei es dann zu verrechnen.
„Wenn der Vermieter das absichtlich nicht macht, ist es schlicht und ergreifend eine Straftat“, sagte Heilmann. „Ich bin deshalb ganz sicher, dass sie das abrechnen werden.“ So habe er den Haus- und Grundbesitzerverband auch verstanden.
Dieser hatte Eigentümern empfohlen, das Geld auf Treuhandkonten zu parken, bis klar ist, dass die Wasserbetriebe das Geld nicht zurückverlangen. Damit wollen Vermieter das Risiko ausschließen, dass sie möglicherweise Mietern, die zwischenzeitlich umgezogen sind, mühsam hinterherlaufen müssen, um sich das Geld von denen zurückzuholen.
Vermieter halten vorgeschlagenen Weg für zu kompliziert
Das Problem ist die unsichere Rechtslage. Die Berliner Wasserbetriebe haben gegen das Kartellamt geklagt, weil es die Wettbewerbshüter für nicht zuständig hält. Wenn sie auf den Vorbehalt für die Rückzahlung verzichten würden, schwächten sie ihre Rechtsposition, argumentiert der Chef der Wasserbetriebe, Jörg Simon. Die Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf wird voraussichtlich im April beginnen.
„Es könnte passieren, je nachdem wie die Gerichte entscheiden, dass es drei Jahre später wieder eine Nachzahlung an die Wasserbetriebe gibt – wenn es schlecht läuft, was ich aber nicht glaube“, sagte Heilmann. „Dann würde die Nachzahlung ein Jahr lang vom Vermieter ausgelegt und dann in der Jahresabrechnung nachberechnet.“
Die Vermieter sind ebenso wie die Opposition im Abgeordnetenhaus über die Wasserpolitik des Senats verärgert. Sie halten den von der rot-schwarzen Koalition in Absprache mit den Wasserbetrieben gewählten Weg, den Bürgern die zu viel gezahlten Gebühren zurückzugeben, für viel zu kompliziert.
Wassertarife bleiben bis 2015 auf Niveau von 2011
Praktikabler wäre es, einfach die Preise für die kommenden Jahre zu senken. Das haben die Wasserbetriebe jedoch mit Billigung ihres Aufsichtsrats mit Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) an der Spitze nicht getan.
Bislang ist nur beschlossen worden, die Tarife bis inklusive 2014 auf dem Niveau von 2011 zu halten. Die Tarife bis dahin seien „auf Grundlage der bestehenden Tarifkalkulationsvorschriften berechnet“, schrieb Yzer jetzt an die Abgeordneten.
Allein dieser Verzicht auf eine Tariferhöhung 2012 und die Rückstellungen für die Gutschrift an die Wasserkunden belastet den Berliner Haushalt im laufenden Jahr um 37 Millionen Euro, die von den Wasserbetrieben weniger an das Land abgeführt werden können.
Forderungen des Volksbegehrens zum Berliner Wasser
Die Kalkulationsregeln zu verändern ist eine der wesentlichen Forderungen der Initiatoren des erfolgreichen Volksbegehrens zum Berliner Wasser. Diese können aber erst geändert werden, wenn der Senat sich mit dem letzten verbleibenden privaten Mitgesellschafter Veolia über einen neuen Konsortialvertrag einig wird.
Die Verhandlungen darüber laufen laut Wirtschaftssenatorin Yzer. Ziel sei die tarifwirksame Kostensenkung bei den Wasserbetrieben unter Wahrung und Förderung der betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.