Berliner Vermieter wollen die Gebührenrückzahlung der Berliner Wasserbetriebe an die Kunden des Versorgers einbehalten. Der Grundbesitzerverband Haus & Grund empfiehlt nach Informationen der Berliner Morgenpost dieses Vorgehen als eine Variante, wie die Hauseigentümer mit der Rückzahlung umgehen sollen.
Die Berliner Wasserbetriebe sind durch eine Entscheidung des Bundeskartellamtes gezwungen, ihre Preise für Trinkwasser um 15 Prozent zu senken.
Weil sie aber die aktuellen Tarife nicht offiziell reduzieren wollen, hat das Unternehmen mit dem Senat vereinbart, einen der Preissenkung entsprechenden Betrag von 58 Millionen Euro pro Jahr den Kunden nachträglich zurückzuzahlen. Das soll über die Vermieter erfolgen und mit der Nebenkostenabrechnung den Mietern gutgeschrieben werden. In Rede stehen Beträge von etwa zwölf Euro pro Person und Jahr.
Vermieter überlegen, Rückzahlung auf Treuhandkonto zu parken
Haus & Grund sieht besonders kritisch, dass die Wasserbetriebe das Geld zunächst nur unter Vorbehalt an die Vermieter auszahlen wollen. Sollten die Wasserbetriebe das Geld von den Hauseigentümern zurückverlangen, müssten diese wiederum ihren Mietern das Geld wieder abnehmen und dabei Leuten, die umgezogen sind, wegen ein paar Euro hinterherlaufen. „Das ist ein Irrsinn“, sagte Dieter Blümmel, Sprecher von Haus & Grund, der Berliner Morgenpost. Viele Vermieter überlegten daher nun, das Geld zunächst auf ein Treuhandkonto zu legen und erst dann an die Mieter auszuzahlen, wenn die Wasserbetriebe ihren Vorbehalt zurückziehen.
Aber das kann dauern. Denn die Anstalt öffentlichen Rechts liegt im Streit mit dem Bundeskartellamt darüber, ob die Wettbewerbshüter überhaupt berechtigt sind, das Preisgefüge in der Wasserbranche zu untersuchen und Preissenkungen zu verfügen. Im April soll der für die gesamte deutsche Wasserwirtschaft bedeutende Fall vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass die jeweils unterlegene Seite den Fall durch weitere Instanzen klagt.
Berliner Senat unterstützt Wasserbetriebe
„Wenn wir den Vorbehalt aufheben, würde unsere Auseinandersetzung vor Gericht extrem unglaubwürdig“, sagte der Sprecher der Berliner Wasserbetriebe, Stefan Natz. Sein Vorstandschef Jörg Simon hat schon mehrfach betont, man sei nicht dagegen, die Preise zu senken. Das könne jedoch erst nach dem Abschluss des Rechtsstreits mit dem Kartellamt erfolgen.
Auch der Berliner Senat hat sich zuletzt ähnlich positioniert und unterstützt das Vorgehen der Wasserbetriebe, die nach dem Rückkauf der RWE-Anteile zu 75 Prozent dem Land gehören. Für die Vermieter bringt das Prozedere jedoch viel Arbeit mit sich. „Der Verwaltungsaufwand wird deutlich höher sein als das, was bei den Mietern hängen bleibt“, sagte Blümmel. Ähnliche Klagen sind auch von den großen Wohnungsbaugesellschaften zu hören.
Haus & Grund fordert Kurskorrektur
Haus & Grund fordert vom Senat eine Kurskorrektur. „Es muss eine politische Entscheidung her, die ohne Wenn und Aber sagt, dass es bei der Rückzahlung bleibt“, so der Haus-&-Grund-Vertreter Blümmel. Weil der Verband private Immobilienbesitzer vertritt, tut er sich mit Kritik an politischen Entscheidungen leichter als andere Organisationen, bei denen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften großes Gewicht haben.
Die Vorstände der kommunalen Unternehmen tauschen sich dem Vernehmen nach noch aus, wie sie mit der Rückzahlung des 2012 zu viel von den Bürgern entrichteten Wassergeldes umgehen wollen. Man plane, die Gutschrift der Wasserbetriebe in die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 einfließen zu lassen, sagte der Sprecher von Berlins größter Wohnungsgesellschaft Degewo. Man diskutiere aber noch, ob man angesichts möglicher Rückforderungen der Wasserbetriebe die Zahlung nur unter Vorbehalt leiste. „Schlimmstenfalls müssen wir das Geld zurückfordern“, sagte der Degewo-Sprecher.